Bild nicht mehr verfügbar.

Ein Gesetzesentwurf sieht den Umbau von Hochschullehrgängen zu außerordentlichen Studien vor, die Titel sollen vereinheitlicht und neu definiert werden.

Foto: AP/Sarbach

Die vom Bildungsministerium geplante Neuaufstellung der Weiterbildungsangebote an den Hochschulen stößt auf Skepsis. Vor allem die vorgeschlagenen neuen Titel werden in den Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf kritisch gesehen – der STANDARD hat bereits berichtet.

Ein Gesetzesentwurf aus dem Ressort von Heinz Faßmann (ÖVP) sieht unter anderem vor, dass das System der (grundsätzlich kostenlosen) Grundbildung und der (meist kostenpflichtigen) Weiterbildung durchlässiger wird, indem man künftig etwa auch mit einem "Weiterbildungsbachelor" Zugang zu einem ordentlichen Masterstudium bzw. mit einem "Weiterbildungsmaster" zu einem PhD-Studium erhält. Die vieldiskutierte ECTS-Mindeststudienleistung soll beim neuen Weiterbildungsbachelor allerdings nicht greifen, wie das Ministerium auf STANDARD-Anfrage bekanntgab.

Österreichische Sonderlösung

Vor allem der neu kreierte Bachelor bzw. Master of Continuing Education (BCE und MCE) stößt auf Widerstand. Die Arbeiterkammer (AK) befürchtet "negative Auswirkungen in Hinblick auf Vergleichbarkeit, Durchlässigkeit und Akzeptanz", auch die Wirtschaftskammer (WKÖ) pocht auf Vergleichbarkeit auf europäischer Ebene. Die Uni Wien "ersucht um kritisches Überdenken" einer rein österreichischen Sonderlösung, die Fachhochschulkonferenz befürchtet "einen schweren Nachteil für den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort". Für den Rechnungshof (RH) wird seiner Forderung nach Titelklarheit "nur sehr bedingt Rechnung getragen". Für die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) ist der Nutzen international nicht vergleichbarer Titel zumindest "noch fraglich".

Überhaupt warnt die Wirtschaftskammer vor einer Zweiteilung des Hochschulangebots in öffentlich finanzierte ordentliche Studien und entgeltliche Weiterbildungsstudien, diese würde auch gesellschaftspolitisch nicht akzeptiert. Der ÖGB befürchtet in seiner Stellungnahme, dass Studierende ohne Hochschulreife damit in Richtung kostenpflichtiger Uni-Lehrgänge gedrängt werden könnten. Auch die ÖH betont, dass die Angleichung der Lehrgänge an ordentliche Studien zu keinem "bezahlten Parallelstudienangebot an Hochschulen" führen dürfe. Von den Senatsvorsitzenden der Unis wird "die damit verbundene Ungleichbehandlung von Studierenden" abgelehnt.

Fachhochschulen sorgen sich um Finanzierung

Für die Fachhochschulkonferenz (FHK) stehen Befürchtungen im Raum, dass sich die öffentliche Hand mit der Einführung kostenpflichtiger Weiterbildungsbachelors "aus der fachhochschulischen Ausbildung zurückziehen könnte". Sie zweifelt an, ob das neue Angebot notwendig sei – immerhin gebe es für Berufstätige bereits berufsbegleitende Fachhochschul-Bachelorstudiengänge. "Das wohl wirklich verbleibende Entscheidungskriterium", ob eine FH sich für die Einrichtung eines Studiengangs oder eines Lehrgangs entscheide, werde damit die Frage sein, ob es eine öffentliche Finanzierung gebe oder nicht. (APA, red, 25.5.2021)