Regeln, Vorschriften, Verbote: Was dürfen Dienstgeber, was müssen Dienstnehmer?
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Je unklarer und schwammiger die Regelungen, desto höher das Potenzial für Konflikte und Streitereien. Juristen bemängeln "fehlende Verlässlichkeit" rund um Corona-Gesetze und Verordnungen und kritisieren vielerorts "Chaos". Was gilt aktuell im Arbeitsrecht?

Frage: Darf mich mein Dienstgeber zu einer Corona-Impfung verpflichten?

Antwort: Nein. Es gibt keine allgemeine gesetzliche Regelung für eine Impfverpflichtung. Allerdings wird aktuell über eine solche Pflicht für spezifische Berufsgruppen nachgedacht – etwa in der Krankenpflege. Aber: Eine Impfverweigerung kann andererseits wiederum massive arbeitsrechtliche Konsequenzen (Kündigung) nach sich ziehen.

Frage: Darf mir meine Firma Geschenke anbieten, damit ich mich impfen lasse?

Antwort: Ja. Anreize, um die Impfbereitschaft zu steigern, sind zulässig, etwa eine Impfprämie, zusätzliche Urlaubstage oder Sachleistungen.

Frage: Muss ich Fragen nach meinem Impfstatus überhaupt beantworten?

Antwort: Ja. Und zwar wahrheitsgemäß. Schwindeln kann eine fristlose Kündigung zur Folge haben. Fragen nach dem Impfstatus gelten als zulässig, wenn der Dienstgeber ein berechtigtes Interesse an diesen Informationen hat (etwa Schutz der Belegschaft). Dann ist dieses Interesse höher zu gewichten als die Persönlichkeitsrechte des Dienstnehmers oder Jobbewerbers.

Frage: Kann ich gefeuert werden, wenn ich mich nicht impfen lasse?

Antwort: Wenn Dienstnehmer Tests oder eine Impfung verweigern, dann hat der Dienstgeber die Möglichkeit einer Versetzung auf eine andere Arbeitsstelle. Ist das nicht möglich oder vom Dienstgeber nicht gewollt, bleibt nur eine Kündigung.

Frage: Ist es illegal, wenn Unternehmen in Jobinseraten Geimpfte suchen?

Antwort: Nein, das ist zulässig. Laut aktueller Auslegung im Arbeitsrecht darf in Stelleninseraten nach dem Impfstatus differenziert werden, da dies nicht als Diskriminierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz gilt. Impfverweigerung wird nicht als Weltanschauung gewertet, sondern als Einzelmeinung zu einem spezifischen Thema. Klagen auf Anstellung werden damit nicht erfolgreich sein. Allerdings gelten als berechtigte Gründe für eine Nichtimpfung medizinische Kontraindikationen wie Autoimmunerkrankungen oder andere chronische Krankheiten.

Frage: Habe ich als geimpfte Mitarbeiterin das Recht, nach der Rückkehr ins Büro nur neben ebenfalls Geimpften zu sitzen?

Antwort: Nein. Dieser Anspruch fällt in den Bereich der Befindlichkeit. Allerdings ist der Dienstgeber zur Ausschöpfung aller möglichen Schutzmaßnahmen (Hygiene, Abstand, Plexiglas) verpflichtet.

Frage: Kann ich verhindern, dass sich meine Chefs genau ansehen, wer geimpft ist und wer verweigert, und das vielleicht später bei Einsparungsmaßnahmen verwenden?

Antwort: Nein. (kbau, 28.5.2021)