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Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) will den Wildwuchs von Lehrgängen, Graden und Zertifikaten eindämmen. Dieses Ziel erntet Zuspruch, doch die Reform hat auch Haken

Foto: Reuters/Snyder

Mitten im Berufsleben stehen und trotzdem einen akademischen Lehrgang an einer Uni oder Fachhochschule absolvieren. Diese Kombination wird seit der Jahrtausendwende immer häufiger, nicht zuletzt unter dem modischen Schlagwort "Lifelong Learning". Allein zwischen 2009 und 2018 stieg die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Weiterbildungslehrgängen um 77 Prozent auf rund 30.000, wie eine Erhebung des Instituts für Höhere Studien (IHS) zeigt.

Eine einheitliche Strategie im Umgang mit der steigenden Nachfrage in diesem Sektor gab es jedoch lange nicht, weshalb sich über die Jahre ein Wildwuchs von Lehrgängen samt dafür vergebenen Zertifikaten, Diplomen und Graden breitgemacht hat. Wobei sich die Qualität der Lehrgänge über die Jahre tendenziell verbessert hat, wie IHS-Hochschulexperte Martin Unger erklärt: "Die Hochschulen wollen ja nicht durch schwindlige Angebote ihren Ruf verlieren und schauen da sehr genau hin. Sie haben die Lehrgänge etwa in die interne Qualitätssicherung eingebunden."

Standardisierung sinnvoll

Dennoch besteht unter Fachleuten Einigkeit, dass eine Standardisierung im Weiterbildungssektor nottut, zumal Interessenten im Dickicht der Angebote schwer erkennen können, was ihnen welcher Lehrgang bringt. Das Bildungsministerium von Heinz Faßmann (ÖVP) hat daher eine umfassende Novelle vorgelegt. Grundgedanke: Die Lehrgänge sollen zu "außerordentlichen" Bachelor- und Masterstudien umdefiniert werden und auch dieselben ECTS-Anforderungen haben wie ordentliche Studien – also 180 ECTS-Punkte im Bachelor und 120 im Master. Dadurch, so hofft Faßmann, soll auch ein Umstieg zwischen den Systemen leichter werden.

Mit Ausnahme von wirtschaftlichen und juristischen Fächern sollen künftig alle Weiterbildungsstudien mit den neuen Titeln Bachelor/Master of Continuing Education (BCE/MCE) oder – bei Zusammenarbeit mit Unternehmen – Bachelor/ Master Professional (BAP/MAP) abschließen.

Verwirrender Zusatz

In der Begutachtung der Novelle hat sich aber herauskristallisiert, dass so gut wie niemand die neuen Titelkreationen befürwortet. Tenor: Sie wären ein österreichisches Unikum und international nicht anschlussfähig. Außerdem klinge "of Continuing Education" fälschlicherweise nach einem pädagogischen Studiengang. Für Teilnehmerinnen an technischen Lehrgängen, in denen derzeit gerne ein Master of Engineering oder ein Master of Science mit fachspezifischem Zusatz vergeben wird, könnte der inhaltsfremde pädagogische Touch abschreckend wirken, insbesondere wenn sie damit im Ausland reüssieren wollen. Es ist angesichts der breiten Ablehnung der Titel gut möglich, dass das Ministerium die Bezeichnungen bis zum Gesetzesbeschluss überarbeiten wird.

Doch es gibt auch die grundsätzlichere Befürchtung, dass die Umwertung von Lehrgängen zu Studien den Sektor eher ausdünnen als befeuern wird. Denn aktuell sind die Masterlehrgänge im Weiterbildungsbereich (nicht zu verwechseln mit Masterstudien) für Berufstätige auch deshalb attraktiv, weil sie keinen Bachelortitel voraussetzen und in der Regel weniger als 120 ECTS-Punkte erfordern.

Rechnen und Anrechnen

Künftig soll hingegen die Zulassung zu einem Weiterbildungsmaster nur mit Bachelorabschluss erlaubt sein, berufliche Vorqualifikation reicht nicht mehr: Bis zum Mastergrad müsste man dann also auch im Weiterbildungssektor insgesamt 300 ECTS-Punkte absolvieren. Das könnte die ohnehin teuren Programme – momentan kostet ein ECTS-Punkt in Lehrgängen im statistischen Mittel 116 Euro – zu Luxusveranstaltungen machen. Stipendien und staatliche Beihilfen für außerordentliche Studierende gibt es fast keine.

Hinzu kommt der zeitliche Aspekt: Das Sammeln von 300 ECTS-Punkten dauert schon im Vollzeitstudium zehn Semester lang. Wer wird sich das alles berufsbegleitend antun, fragt man sich an vielen Hochschulen mit einschlägigen Angeboten. Das Durchschnittsalter in Weiterbildungslehrgängen beträgt 37, und ein Bachelor allein birgt wohl (zu) wenig Anreiz, sich neben Arbeit und Familie jahrelang in Prüfungsstoff zu stürzen.

Relativieren lässt sich das Problem, indem das Gesetz großzügige Möglichkeiten zur Anrechnung von Kompetenzen vorsieht, die man in Beruf und Freizeit erworben hat. Bis zu 90 Punkte könnte man sich im Bachelor auf diese Weise gutschreiben lassen, was den Studienaufwand entsprechend schmälert. In der Theorie. Denn wie restriktiv oder flexibel die Hochschulen die Anrechnungen in der Praxis gewähren würden, ist ungewiss. Offen ist auch, wie tiefgreifend die türkis-grüne Koalition das Paket nach der anschwellenden Kritik noch überarbeitet. Im Oktober soll es in Kraft treten. (Theo Anders, 29.5. 2021)