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Die neue Regelung in Deutschland gilt für börsennotierte Unternehmen.

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Berlin – Die in der Koalition lange umstrittene Frauenquote für die Vorstände von knapp 70 großen Unternehmen in Deutschland soll noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. Die Fraktionsspitzen von Union und SPD verständigten sich auf letzte Details der Regelung, mit der erstmals eine Mindestbeteiligung von Frauen an Unternehmensvorständen vorgeschrieben wird.

"Die erste Quote für die Vorstände der Wirtschaft kommt", sagte SPD-Vizefraktionschefin Katja Mast am Freitag laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters. "Das ist ein historischer Durchbruch." Ihre Unionskollegin Nadine Schön verwies auf weitere neue Regeln. "Vorständinnen erhalten künftig einen Anspruch auf Mutterschutz entsprechend den gesetzlichen Mutterschutzfristen", sagte Schön zu Reuters.

Ab vier Mitgliedern eine Frau

Erstmals wird damit Vorständen eine Mindestbeteiligung von Frauen vorgeschrieben. Bislang gibt es eine Frauenquote nur für Aufsichtsräte bestimmter Unternehmen. Die neue Vorstandsquote gilt für börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten. Sie müssen künftig mindestens eine Frau im Vorstand aufweisen, wenn dieser mehr als drei Mitglieder hat. Unternehmen mit einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes müssen bereits bei mehr als zwei Mitgliedern in der Geschäftsführung mindestens eine Frau bestellen. Außerdem müssen Firmen künftig speziell begründen, wenn sie den Vorstand, die beiden obersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands und den Aufsichtsrat ohne Frauen planen.

Die Regelung betrifft derzeit laut einer Studie des Vereins Frauen in die Aufsichtsräte (Fidar) 66 Unternehmen, von denen 25 bisher keine Frau im Vorstand haben. Darunter sind auch die Dax-Unternehmen Heidelberg Cement und MTU. Der Baustoffkonzern Heidelberg Cement hat aber am Donnerstagabend mitgeteilt, dass ab September eine Frau mit der Zuständigkeit für Nachhaltigkeit in den Vorstand berufen werde. (Reuters, 28.5.2021)