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Ein Stück Papier, das weitreichende Konsequenzen haben könnte: Anwalt Roger Cox (links) und sein Mandant Donald Pohls, Direktor der Umweltschutzorganisation Milieudefensie, jubeln über das Urteil gegen Shell.

Foto: REUTERS/PIROSCHKA VAN DE WOUW

Den Haag ist bekannt als Sitz des Internationalen Strafgerichtshofs. Im Fokus der Weltöffentlichkeit steht seit letzter Woche aber das ansässige Bezirksgericht. Es traf am Mittwoch eine weitreichende Entscheidung: Der Öl- und Erdgaskonzern Shell muss seine Kohlendioxidemissionen drastisch reduzieren. Das Unternehmen will berufen, ein jahrelanger Rechtsstreit dürfte folgen.

Die Maßnahmen, zu denen Shell verpflichtet wurde, sind allerdings schon jetzt bis auf weiteres verpflichtend: Der Konzern soll seinen CO2-Ausstoß bis 2030 um 45 Prozent im Vergleich zu 2019 senken. Unweigerlich drängt sich die Frage auf: Hat die Gerichtsentscheidung auch Auswirkungen auf andere Unternehmen und Staaten?

Mit der Schaffung internationaler Präzedenzfälle hat das Bezirksgericht Den Haag jedenfalls Erfahrung: 2015 verurteilte es den niederländischen Staat zur Senkung seiner Emissionen. Ende 2020 nahm der Rechtsstreit ein überraschendes Ende: Die Umweltschutzorganisation Urgenda gewann ihre Klimaklage gegen die Niederlande auch in letzter Instanz. Das Urteil löste einen regelrechten "Boom" an Klimaklagen aus.

Einzigartiges Urteil

Vorbildwirkung hatte das Urgenda-Verfahren unter anderem für die Klimaklage vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht: Das Höchstgericht hob Teile des Klimagesetzes letztlich wegen Verfassungswidrigkeit auf. Die getroffenen Maßnahmen seien nicht ausreichend, um den Klimawandel zu bremsen. Das treffe vor allem die jetzt jungen Menschen, erklärte das Gericht. Der Bundestag musste daraufhin nachbessern.

Präzedenzfälle gibt es also bereits – und doch ist das Urteil gegen Shell einzigartig: Es verpflichtet nicht den Staat, sondern einen privaten Akteur zur Senkung von Treibhausgasemissionen. "Die Entscheidung ist revolutionär", sagt Daniel Ennöckl, Professor für Umweltrecht an der Universität Wien: "Ein vergleichbares Urteil ist mir nicht bekannt."

Geklagt hatten mehr als 17.000 Bürgerinnen und Bürger und mehrere Umweltschutzorganisationen, weil Shell nach wie vor umfangreich in die Förderung von Öl und Erdgas investiere und damit das Grundrecht auf Leben gefährde. Das Unternehmen war 2020 für den Ausstoß von 1,4 Milliarden Tonnen CO2 verantwortlich. Zum Vergleich: 2018 emittierte Österreich insgesamt 79 Millionen Tonnen CO2.

Vertreten wurden die Klägerinnen und Kläger von Roger Cox – jenem Anwalt, der auch schon im Urgenda-Verfahren erfolgreich war. Im aktuellen Fall stützte er sich auf eine Bestimmung des niederländischen Zivilrechtskodex, die Ersatz- und Unterlassungsansprüche bei Schädigungen regelt. Das Gesetz sieht einen Anspruch vor, wenn ein Verstoß gegen eine "Regel des ungeschriebenen Rechts in Bezug auf angemessenes soziales Verhalten" vorliegt. Die Bestimmung eröffnete Anwalt Cox vor Gericht einen weiten Argumentationsspielraum: Neben der zivilrechtlichen Anspruchsgrundlage stützte er sich auf Menschenrechte und internationale Verträge wie das Pariser Klimaabkommen.

Klagen in Österreich schwierig

Die Umweltschutzorganisation Global 2000 sieht nach dem "historischen Urteil" nun auch österreichische Unternehmen in der Pflicht, ihr Geschäftsmodell zu überdenken. "Die OMV ist aufgefordert, einen ernsthaften Ausstiegsplan aus dem Geschäft mit schmutziger Energie zu entwickeln und als Erstes die Suche nach neuen Öl- und Gasfeldern zu beenden", sagt Johannes Waldmüller, Klimasprecher der Organisation.

Ob die OMV hierzulande juristisch dazu gezwungen werden könnte, ist allerdings fraglich. Das Urteil gegen Shell ist laut Ennöckl auf die Besonderheiten des niederländischen Zivilrechts zurückzuführen, das Verbandsklagen im Interesse des Gemeinwohls vorsieht. "Auf Österreich und Deutschland ist diese Entscheidung daher nicht wirklich übertragbar."

Das hat mehrere Gründe: Bei Unterlassungsansprüchen muss hierzulande eine "konkret bestehende oder unmittelbar drohende Schädigung" vorliegen. Schwierig wäre auch der Nachweis, dass ein möglicher Schaden tatsächlich auf ein bestimmtes Unternehmen zurückzuführen ist. "Denkt man sich das umweltschädigende Verhalten eines einzelnen Ölkonzerns weg, würde der Klimawandel wohl trotzdem im gleichen Ausmaß stattfinden," sagt Ennöckl. Dazu kommt, dass für einen Unterlassungsanspruch ein rechtswidriges Verhalten vorliegen müsste. Einem Unternehmen, das erlaubterweise CO2 ausstößt, könnte man diese Rechtswidrigkeit schwer vorwerfen.

Weltweite Auswirkungen

International wird das Urteil – obwohl es nicht rechtskräftig ist – dennoch Auswirkungen haben, ist Florian Stangl, Rechtsanwalt bei NHP überzeugt. Die Entscheidung gebe Verfahren, die bereits anhängig sind, Auftrieb. Abgesehen davon werden viele Juristinnen und Juristen die Klage in ihren Heimatländern nachahmen. Zuletzt kündigten etwa deutsche Anwälte an, entsprechende Verfahren vorzubereiten.

"Das vielleicht noch Entscheidendere ist, dass das Thema jetzt in die Vorstandsetagen kommt", sagt Stangl. Geschäftsführer haben Sorgfaltspflichten gegenüber den Eigentümern ihrer Gesellschaft. Entscheidungen müssen informiert und im besten Interesse des Unternehmens getroffen werden. Im Hinblick auf das Verfahren gegen Shell und mögliche zivilrechtliche Konsequenzen werde man gewisse Geschäftstätigkeiten hinterfragen müssen, meint Stangl: "Jeder, der jetzt in diesem Bereich Investitionsentscheidungen trifft, wird sich mit dem niederländischen Urteil befassen müssen." (Jakob Pflügl, 30.5.2021)