Der von der ÖVP-Mandatarin Gudrun Kugler geleitete Gebetsabend hat im Dezember für viel Aufsehen gesorgt.

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Wien – Politisch hat der katholisch geprägte Gebetsabend im Parlament im Dezember einige Wellen geschlagen, rechtlich dürfte er folgenlos bleiben. Die "Initiative Religion ist Privatsache" hatte nach der Veranstaltung eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht, damit die Staatsanwaltschaft den Verdacht der Untreue und des Amtsmissbrauchs gegen den Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka (ÖVP) prüft. Wie nun bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Wien noch Ende des Jahres 2020 entschieden, kein Verfahren einzuleiten, weil kein Anfangsverdacht bestehe.

"Katholische Werbeveranstaltung"

Die Initiative hatte in der Sachverhaltsdarstellung argumentiert, dass Sobotka an die Hausordnung des Parlaments gebunden sei, die die Nutzung des Gebäudes zur Erfüllung der Aufgaben der Gesetzgebung vorsieht. Doch "eine katholische Werbeveranstaltung dient nicht der Erfüllung der Aufgaben der Organe der Gesetzgebung des Bundes".

Weil allein der Livestream 6.000 Euro gekostet habe und Mitarbeiter der Parlamentsdirektion wohl Mehrstunden an einem Feiertag dafür leisten mussten, bestehe der Verdacht der Untreue und des Amtsmissbrauchs gegen Sobotka. Diesen Verdacht teilte die Staatsanwaltschaft jedoch nicht, wie eine Sprecherin dem STANDARD bestätigte. (sefe, 31.5.2021)