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Wien – Die erste Hürde ist geschafft: Mit den Klausuren in Italienisch ist am Montag der Haupttermin der diesjährigen Zentralmatura vorerst abgeschlossen worden. Wegen der Corona-Pandemie gibt es heuer außerdem von 7. bis 11. Juni Ersatztermine für jene Schüler, die ihre schriftliche Prüfung wegen Quarantäne, eines positiven Coronatests oder einer anderen Erkrankung versäumt haben. Endgültig beendet wird die Zentralmatura dann am 16. und 17. Juni mit den Kompensationsprüfungen für Schülerinnen und Schüler mit Fünfern.

Einiges anders durch Corona

Auch heuer war pandemiebedingt wieder einiges anders bei der schriftlichen Matura: Der ursprünglich für Anfang Mai geplante Start war um zweieinhalb Wochen verschoben worden. Außerdem mussten auch jene, die ursprünglich in vier Fächern schriftlich maturieren wollten, nur in drei antreten – beim vierten hatten sie die Wahl, entweder die Note aus der Abschlussklasse als Maturanote zu nehmen oder die Klausur zu absolvieren. Die Arbeitszeit wurde generell wie im Vorjahr um eine Stunde verlängert. Erstmals mussten Corona-Tests absolviert werden, um überhaupt an der Matura teilnehmen zu können.

Die bereits im Vorjahr veränderte Notengebung soll auch nach der Pandemie beibehalten werden. Die Maturanote setzt sich dabei jeweils zur Hälfte aus der Note im Abschlusszeugnis der letzten Klasse und der Prüfungsnote zusammen. Wenn ein Schüler genau zwischen zwei Noten steht, zählt die Prüfung stärker. Ein Beispiel: Bei einem Zweier im Zeugnis und einem Dreier auf die Prüfung gibt es also einen Dreier, bei einem Einser auf die Prüfung und einem Vierer im Zeugnis einen Zweier. Eine Änderung gegenüber dem Vorjahr: Bei der Klausur mussten mindestens 30 Prozent der möglichen Punkte erreicht werden, um dieses Verrechnungsmodell in Kraft treten zu lassen. Ansonsten setzt es jedenfalls einen Fünfer.

Änderungen bei der Mathe-Prüfung

Änderungen gab es heuer bei der Mathe-Klausur an den AHS: Aufgrund der schwankenden Ergebnisse in den Jahren davor kam erstmals ein geändertes Format zum Einsatz: Der Anteil der komplexeren vertiefenden Aufgaben wurde gegenüber jenem der Grundlagenaufgaben verringert, außerdem gab es bei einem Teil ein "Best-of-Format", bei dem jene Aufgabe gestrichen wurde, bei der man das schlechteste Punkteergebnis hatte. Logisches Resultat: Heuer gab es weniger Fünfer und mehr Einser. Rund zehn Prozent schrieben trotzdem ein Nicht Genügend.

Nicht allzu hoch war der Anteil jener Schüler, die ihren Maturatermin heuer wegen Quarantäne oder eines positiven Coronatests versäumt haben: Pro Termin waren das höchstens rund 60, wobei anzunehmen ist, dass dies zu einem großen Teil die jeweils gleichen Schüler waren. Etwas mehr könnten vom ebenfalls umfassten Entschuldigungsgrund einer sonstigen Erkrankung profitiert haben – beim Mathe-Termin waren das etwas mehr als 100, ansonsten deutlich darunter. Wer einen dieser Gründe nachweisen kann, darf zwischen 7. und 11. Juni zu einer (natürlich anderen) Klausur im betreffenden Fach (oder auch in mehreren) antreten.

Weitere Prüfungen noch im Juni

Endgültig abgeschlossen wird die Zentralmatura dann mit den (mündlichen) Kompensationsprüfungen am 16. und 17. Juni: Zu diesen können jene Schüler antreten, die auch nach Einbeziehung der Jahresnote auf einem Fünfer stehen bzw. die 30-Prozent-Mindestpunktezahl nicht erreicht haben. Die gesammelten Matura-Ergebnisse werden dann einige Zeit nach den Kompensationsprüfungen veröffentlicht.

Für die meisten ist damit die Matura abgeschlossen: Die mündliche Reifeprüfung (ab 7. Juni) ist heuer nämlich wieder nur freiwillig. Wer nicht antritt, erhält seine Jahresnote als Maturanote. Interessant ist eine Prüfung also nur für jene, die ihre Zeugnisnote verbessern wollen. Wie viele das sind, wurde nicht zentral erhoben – laut einen APA-Rundruf nach Anmeldeschluss waren es in den meisten Schulen aber nur sehr wenige. Auch hier gilt: Die Jahresnote wird in die Prüfungsnote einbezogen. Wer wegen Quarantäne, positivem Test oder anderer Erkrankung die mündliche Prüfung verpasst, kann entweder zurücktreten und die Jahresnote als Maturanote nehmen oder die Prüfung nach Wegfall des Verhinderungsgrunds nachmachen. (APA, red, 31.5.2021)