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Wohin die Reise gehen wird, das sagen Arbeitsminister Martin Kocher und Finanzminister Gernot Blümel (beide ÖVP) schon seit Monaten. Die Kurzarbeit als eines der wichtigsten Instrumente im Kampf gegen die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie soll zurückgedrängt, aber nicht völlig beendet werden.

Die finalen Verhandlungen zwischen Regierung und Sozialpartnern laufen noch, mit den Gesprächen vertraute Personen rechnen mit einer Einigung noch in dieser Woche, vielleicht schon am Dienstag.

Die Eckpunkte eines Deals sollen so aussehen: Als größte Neuerung ist dem Vernehmen nach geplant, die Kurzarbeit künftig in zwei Modelle aufzuspalten. In ein generöses und ein weniger generöses. Im ersten Fall, bei dem die Bestimmungen aus Sicht der Unternehmer günstiger sind, geht es um jene Betriebe, die noch von behördlichen Einschränkungen betroffen sind oder die einen hohen Umsatzentgang in der Pandemie nachweisen können.

Für diese Unternehmen werden die Eckpfeiler des Modells weiterhin gelten: Unternehmen können also ihre Angestellten in Kurzarbeit schicken, diese bekommen dann 80 oder 90 Prozent vom letzten Lohn ersetzt. Die Kosten für nicht gearbeitete Stunden, Entgelt ebenso wie Sozialbeiträge, übernimmt das AMS. Hinaufgesetzt werden soll die monatliche Mindestarbeitszeit, im Gespräch waren zuletzt 50 oder 40 statt wie bisher 30 Prozent. Eine Unterschreitung soll in Ausnahmefällen weiter möglich sein, diese Ausnahmen sollen allerdings laut mit den Verhandlungen vertrauten Personen schwieriger werden.

Wie viel Umsatzverlust

Ein Streitpunkt ist noch, wie Unternehmen definiert werden, die zwar nicht mehr von behördlichen Einschränkungen betroffen sind, für die es aber aus wirtschaftlichen Gründen noch eine Hilfe geben soll. Geplant ist ein Vergleich zwischen der Umsatzentwicklung im dritten Quartal 2019 und jenem 2020. Die Regierung wollte, dass für Unternehmen, die mindestens einen 70-prozentigen Umsatzeinbruch erlitten haben, die volle Kurzarbeitshilfe greift. Von den Sozialpartnern kam der Einwand, damit würden viele Unternehmen ausgeschlossen werden. Eine Variante ist daher nun, den erforderlichen Umsatzentgang herunterzusetzen, auf 50 oder 60 Prozent.

Von den behördlichen Einschränkungen betroffen ist noch ein großer Teil der Nachtgastronomie. Mit den Umsatzregeln erfasst wird auch die Stadthotellerie.

Das zweite Modell der Kurzarbeit soll für alle anderen Unternehmen gelten. Hier soll es künftig dem Vernehmen nach einen Selbstbehalt geben. Ein Streitpunkt ist noch, wie hoch dieser ausfallen wird. Im Gespräch waren zuletzt offenbar 20 Prozent. Ein Unternehmen, das also Anspruch auf 100.000 Euro Kurzarbeitsgeld vom AMS hätte, müsste dann 20.000 Euro selbst zahlen.

Zeit drängt

Die Zeit drängt jedenfalls: Die aktuelle Kurzarbeitsregelung greift noch bis Ende Juni. Die Eckpunkte der Vereinbarung werden von Gewerkschaft und Wirtschaftskammer vereinbart, das Finanzministerium übernimmt die Kosten und kann daher mitreden. Noch nicht einig ist man sich dem Vernehmen nach über die Laufzeiten. Die Regierung soll vorgeschlagen haben, die neue Kurzarbeitsregelung mit den Selbstbehalten bis Ende 2022 laufen zu lassen. Das ist aber der Wirtschaft zu kurz, die hier einen längeren Rahmen für eine bessere Planbarkeit fordert. Ein typisches Beispiel sind Airlines wie die AUA, die wohl noch längere Zeit Kurzarbeit in Anspruch nehmen würden.

Kocher und die Spitzen der Sozialpartner wollen am Dienstag bei einem Treffen weiter über die neuen Regeln beraten. Gelingt die Einigung, startet im Juli Phase V der Kurzarbeit. Für die Kurzarbeitshilfe hat der Staat bisher rund elf Milliarden Euro ausgegeben. Das ist der größte Brocken unter den Hilfen. Aktuell sind laut Arbeitsministerium 320.000 Menschen zur Kurzarbeit angemeldet, tatsächlich in Kurzarbeit sind weniger, viele Unternehmen melden aus Vorsicht an. Neben der Gastronomie hat zuletzt auch der Handel stark auf das Modell gesetzt, aber auch aus der Industrie, wo es eigentlich sehr gut läuft, waren mehr als 20.000 Menschen zur Kurzarbeit angemeldet. (András Szigetvari, 31.5.2021)