Das Landgericht Bonn hat einen ehemaligen Mitarbeiter der Hamburger Privatbank M.M. Warburg wegen sogenannter Cum-Ex-Geschäfte zu einer Haftstrafe verurteilt.

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Düsseldorf – Das Landgericht Bonn hat einen ehemaligen Mitarbeiter der Hamburger Privatbank M.M. Warburg wegen sogenannter Cum-Ex-Geschäfte zu einer Haftstrafe verurteilt. Die Kammer habe den Angeklagten wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen zu fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt, sagte eine Sprecherin des Gerichts am Dienstag. Angesichts der Länge des Verfahrens gelten aber zwei Monate der Strafe als bereits vollstreckt, fügte sie hinzu. Das Verfahren hatte am 17. November 2020 begonnen, das Urteil fiel der Sprecherin zufolge am 29. Verhandlungstag. Die Warburg-Gruppe erklärte, das Bonner Urteil bleibe ohne wirtschaftliche Folgen für sie.

Am Landgericht Bonn laufen mehrere Verfahren im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal, bei der Staatsanwaltschaft Köln sind Ermittlungen dazu gebündelt. Das Gericht hatte zuletzt im Mai die Anklage gegen einen ehemaligen Mitarbeiter einer Schweizer Privatbank zugelassen.

Schaden in Milliardenhöhe

Bei den Cum-Ex-Geschäften war dem deutschen Staat ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden. Anleger ließen sich dabei eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten. Dazu verschoben sie um den Stichtag der Dividendenzahlung herum untereinander Aktien mit – also cum – und ohne – ex – Dividendenanspruch.

Die Fälle hatten weite Kreise gezogen, bei Banken und Anwaltskanzleien gibt es deswegen immer wieder Durchsuchungen. Im bundesweit ersten großen Strafprozess hatte das Gericht in Bonn im März 2020 Bewährungsstrafen gegen zwei britische Aktienhändler verhängt. (APA, 1.6.2021)