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Die Tech-Konzerne werfen Florida vor, mit dem Gesetz gegen den ersten Verfassungszusatz zu verstoßen.

Foto: Reuters/Regis Duvignau

Ende Mai verabschiedete der US-Bundesstaat Florida ein Gesetz, mit dem Social-Media-Plattformen verboten wird, Politikerinnen und Politiker länger als 14 Tage zu sperren. Damit, so der republikanische Gouverneur Ron DeSantis, solle sichergestellt werden, dass "wahre Floridianer" vor der "Silicon-Valley-Elite" geschützt werden. Handelsgruppen, die Facebook, Twitter und weitere große Unternehmen vertreten, haben Florida deshalb nun geklagt. Ihnen zufolge verstößt das Gesetz nämlich gegen den ersten Verfassungszusatz.

Das Gesetz besagt, dass Inhalte eines "journalistischen Unternehmens", das eine bestimmte Größe erreicht hat, nicht heruntergenommen oder anderweitig priorisiert werden dürfen. Außerdem müssen Plattformen klar darlegen, wie sie entscheiden, ob sie Inhalte entfernen oder aufrechterhalten. Nutzer könnten die Plattform klagen, wenn sie der Meinung sind, dass diese Bedingungen inkonsequent angewendet wurden. Sollten Kandidaten für ein landesweites politisches Amt gesperrt werden, droht eine tägliche Strafe von 250.000 Dollar.

Branchenvertreter klagen

Die Klage gegen den Bundesstaat reichten Netchoice und die Computer & Communications Industry Association (CCIA) ein. Facebook, Amazon, Google und Ebay sind Mitglieder beider Gruppen. Das Gesetz "schränkt die Rechte des ersten Verfassungszusatzes einer gezielten Auswahl von Online-Unternehmen ein, indem der Staat Florida vorschreibt, wie diese Unternehmen ihr redaktionelles Urteilsvermögen über die auf ihren privaten Webseiten gehosteten Inhalte ausüben müssen", liest man in der Klage. Gefordert wird deshalb eine einstweilige und dauerhafte Verfügung, die den Bundesstaat an der Durchsetzung hindert, berichtet "Ars Technica".

Außerdem verstoße das Gesetz gegen den ersten Verfassungszusatz, "indem es [Webseiten] zwingt, selbst höchst anstößige oder illegale Inhalte zu hosten – und sie dafür bestraft, dass sie praktisch jene Maßnahme ergreifen, um diese zu entfernen oder weniger prominent zu machen", so die Beschwerde.

Ausnahmefall Themenpark

Von den neuen Regulierungen ausgenommen sind Unternehmen, die einen Themenpark oder Unterhaltungsort besitzen, der größer als 25 Hektar ist. Somit dürften Webseiten in Besitz von Disney nicht betroffen sein, da das Unternehmen das Walt Disney World Resort betreibt. Doch auch Comcast als Betreiber der Universal Studios Florida dürfte ausgenommen sein, berichtet die "New York Times". (red, 2.6.2021)