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Das Gebäude der EU-Kommission in Brüssel.

Foto: Reuters / Yves Herman

Brüssel – Angesichts der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise setzt die EU-Kommission auch im kommenden Jahr die Defizit- und Schuldenregeln für die Mitgliedsstaaten aus. Die Behörde habe aufgrund ihrer jüngsten Konjunkturprognose entschieden, eine entsprechende Ausnahmeregelung auch 2022 anzuwenden, teilte die Kommission am Mittwoch mit. Ab 2023 würden die Defizit- und Schuldenregeln dann voraussichtlich wieder eingeführt.

Allgemeine Ausweichklausel

Die sogenannte allgemeine Ausweichklausel wurde angesichts der Pandemie im März 2020 erstmals überhaupt aktiviert. Damit müssen die EU-Staaten die Schulden- und Defizitregeln – nicht mehr als 60 Prozent Schuldenquote und nicht mehr als drei Prozent Budgetdefizit gemessen an der Wirtschaftsleistung – offiziell nicht einhalten und können sich stärker verschulden, um ihrer Wirtschaft unter die Arme zu greifen.

"Wir ermutigen die Mitgliedsstaaten, in diesem und im nächsten Jahr weiter eine unterstützende Fiskalpolitik zu betreiben", erklärte Vizekommissionspräsident Valdis Dombrovskis. Ziel sei es, öffentliche Investitionen aufrechtzuerhalten, um das Wachstum anzukurbeln. Besonders für hochverschuldete Länder sei aber "ein gesunder Ausgabenmix" notwendig, der sich auf Investitionen konzentriere und "andere Ausgaben unter Kontrolle hält".

Mehrere EU-Staaten gebrauchen Klausel

Neben Österreich erfüllen derzeit nach Angaben der EU-Kommission 22 weitere EU-Staaten die Defizitregelung nicht. Gegen das Kriterium der Staatsverschuldung verstoßen insgesamt 13 EU-Länder.

Bei anhaltenden Defizitverstößen drohen den Mitgliedsstaaten Sanktionen aus Brüssel. Dabei sind Geldstrafen von bis zu 0,2 Prozent der Wirtschaftsleistung möglich, was sich auf Milliardenbeträge summieren kann. Auch Gelder aus den milliardenschweren Strukturfonds könnten gekürzt werden. Das Verfahren ist aber langwierig, und bisher hat die EU noch niemals Geldstrafen verhängt. (APA, AFP, 2.6.2021)