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In Innsbruck wird der Leerstand schon länger erhoben.

Foto: Getty Images/manfredxy

Die schwarz-grüne Tiroler Landesregierung hat am Mittwoch ein Maßnahmenpaket beschlossen, um den vielerorts stetig steigenden Immobilienpreisen Einhalt zu bieten.

Eine Schraube, an der man dabei drehen will, ist der Leerstand: Bis zum Jahresende will man die rechtliche Grundlage für eine Leerstandserhebung schaffen und auch eine Leerstandsabgabe gesetzlich verankern. Um die ungenutzten Wohnungen und Häuser schneller zu mobilisieren, will Tirol außerdem eine Vermittlungsstelle für die Immobilien entwickeln, wie der ORF berichtet.

Eine weitere Schraube ist die Wohnbauförderung, die besonders zugunsten junger Menschen reformiert werden soll. 47 Millionen Euro sollen für Maßnahmen in die Hand genommen werden, beispielsweise für die Finanzierung von Starter-Wohnungen für junge Menschen. Die Anschaffung von Eigenheimen soll etwa durch die "Subjektförderung light" erleichtert werden. Ein Zuschuss von bis zu 18.000 Euro könne gewährt werden, hieß es bei einer Pressekonferenz der Landesregierung. Außerdem soll die förderbare Nutzfläche erhöht werden.

Auch die Raumordnung will sich die Tiroler Landesregierung vorknöpfen: Ein partielles Zweitwohnsitzverbot wird es beispielsweise in Gebieten geben, in denen der Wohnraum ohnehin schon besonders angespannt ist. Änderungen sind auch bei der Aktivierung von Baulandreserven geplant.

Schwierige Erhebung

Für die meisten Diskussionen dürfte das Vorgehen gegen Leerstand sorgen. In Innsbruck, wo der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist, hat sich die Stadtregierung die Erhebung des Leerstands schon vor längerem vorgenommen. Dafür werden Melderegister und Wohnungsregister zur Recherche herangezogen.

Fast fünf Prozent der bisher überprüften Wohnungen würden seit mehr als einem halben Jahr leer stehen, hieß es dazu im Februar. Die tatsächliche Anzahl ungenutzter Wohnungen wurde damals als noch höher geschätzt.

Die Erhebung von Leerstand ist allerdings nicht ganz unkompliziert. Oft wird dabei beispielsweise auf den Stromverbrauch zurückgegriffen – nur steht nicht jede Wohnung automatisch leer, in der kein Strom verbraucht wird. Und auch bei Erhebungen mit dem Melderegister ist es so eine Sache. Nur weil in einer Wohnung niemand gemeldet ist, heißt das nicht, dass hier niemand lebt. (red/APA, 2.6.2021)