Der Verhandlungssaal muss erneut betreten werden.

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Wiener Neustadt – Der Prozess gegen einen 64-jährigen Anästhesisten wegen grob fahrlässiger Tötung einer Patientin in einer Kinderwunschklinik in Baden muss wiederholt werden. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat nach einer Beschwerde des Verteidigers das Unzuständigkeitsurteil des Landgerichts in Wiener Neustadt aufgehoben, berichtete der "Kurier" am Donnerstag.

Der Arzt stand vergangenen Dezember vor Gericht, weil er eine bereits angebrochene Flasche des Narkosemittels Propofol in seinem privaten Kühlschrank aufbewahrt und es am nächsten Tag drei Patientinnen im Zuge einer Follikel-Punktion verabreicht haben soll. Durch die unsachgemäße Lagerung entstandene Keime sollen dabei zum Tod einer 32-Jährigen und zu schweren Komplikationen bei zwei weiteren Frauen geführt haben.

Gegenteilige Rechtsmeinung

Der Einzelrichter war in dem Prozess zur Erkenntnis gelangt, dass der Angeklagte vorsätzlich und nicht grob fahrlässig gehandelt habe, weil er gewusst haben müsste, dass das Propofol nicht mehr verwendbar war und er daher das Risiko bewusst in Kauf nahm. Daher wollte er das Verfahren wegen des Tatbestands der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang an ein Schöffengericht weiter delegieren.

Das OLG teilte diese Rechtsmeinung nicht. "Dass der Angeklagte die tatsächliche Verkeimung des angebrochenen Propofol ernstlich für möglich hielt und sich damit abfand, wurde jedenfalls ausdrücklich nicht angenommen, sodass auch insoweit kein vorsätzliches Handeln indiziert ist", zitierte der "Kurier" aus dem Urteil. (APA, 3.6.2021)