Leser Norbert S. schreibt bezüglich des Falls Thomas Schmid: "Eigentlich gibt es das Briefgeheimnis. Ist das nicht auch auf moderne Medien anwendbar? Gibt es keine Instanz, die für den Untersuchungsgegenstand relevante Informationen von privaten Nachrichten trennt?"

Dazu aus dem Verhaltenskodex für Mitarbeiter des Innenministeriums: "Privates Umfeld als Teil der dienstlichen Sphäre: Die ‚allgemeine‘ Verhaltenspflicht nimmt auch auf das außerdienstliche Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Bezug. Auch Handlungen im privaten Umfeld können daher als der dienstlichen Sphäre zugehörig beurteilt werden. Private Verhaltensweisen entspringen dabei nicht einer gesonderten Verpflichtung zur Wahrung des ‚Standesansehens‘, sondern sind auf die Ausübung der dienstlichen Aufgaben gerichtet."

So viel zu dem "Argument", die Chats auf den Diensthandys zwischen Sektionschef Pilnacek, Verfassungsrichter Brandstetter oder zwischen dem Kurz-Vertrauten Thomas Schmid und Kurz beziehungsweise Blümel beziehungsweise anderen öffentlich Bediensteten seien "privat".

Die für das Innenministerium niedergelegten Prinzipien können für alle Staatsdiener geltend gemacht werden, besonders für solche in hohen Positionen. Es gibt da keine Trennung zwischen "privat" und "dienstlich", wenn über andere Akteure hergezogen wird oder die Justizbehörden behindert werden. (Hans Rauscher, 7.6.2021)