U-Ausschuss-Vorsitzender Wolfgang Sobotka (ÖVP) hatte die Fragen abgelehnt.

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Wien – Die Oppositionsparteien – SPÖ, Neos und FPÖ – greifen im Ibiza-Untersuchungsausschuss zu einem in der Verfahrensordnung vorgesehenen, aber bis dato nicht wirklich wahrgenommenen Mittel: Sie wenden sich wegen nicht zugelassener Fragen an die parlamentarische Schiedsstelle. Ein entsprechender von einem Viertel der Abgeordneten unterzeichneter Antrag wird heute, Mittwoch, eingebracht.

Die parlamentarische Schiedsstelle besteht aus den Mitgliedern der Volksanwaltschaft. Diese müssen nun zeitnah entscheiden, formelle Entscheidungsfrist ist ihnen keine gesetzt. Gegenstand der an die Volksanwaltsschaft gerichteten und der APA vorliegenden Beschwerde sind vier im U-Ausschuss vom Vorsitzenden Wolfgang Sobotka nicht zugelassene Fragen, zwei davon an Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP), zwei an Bernd Pichlmayer, der damals in Blümels Kabinett in dessen Zeit als Kanzleramtsminister war.

Fragen an Blümel und Pichlmayer

Bei den Fragen an Blümel geht es einerseits darum, ob ihn sein nunmehriger Kabinettschef Clemens-Wolfgang Niedrist in irgendeiner Art und Weise darüber informiert habe, dass er Beschuldigter sei bzw. dass Zwangsmaßnahmen gegen ihn anstehen könnten. Zum anderen betraf es die Frage, ob Blümel Wahrnehmungen dazu habe, ob es im März 2019 auch Termine bei allen anderen Religionsgemeinschaften außerhalb der römisch-katholischen Kirche gab. Wie vom Finanzministerium an den Ibiza-Ausschuss übermittelte Mails zeigen, hat das Kanzleramt im März eine Aufstellung steuerlicher Begünstigungen im Zusammenhang mit Religionsgemeinschaften angefordert.

Die an Pichlmayer gerichteten Fragen standen im Zusammenhang mit Anfragebeantwortungen rund um den Untersuchungsausschuss. Etwa, ob Pichlmayer von Kurz' Kabinettschef Bernhard Bonelli diesbezüglich kontaktiert worden sei. (APA, 9.6.2021)