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Die Fluglinie Condor stellte 2019 einen Antrag auf Insolvenz, hat sich aber mittlerweile wieder saniert.

Foto: AP/Michael Probst

Die EU-Kommission hat laut einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union Fehler bei der Genehmigung der Corona-Hilfskredite für den Ferienflieger Condor gemacht. Der Beschluss der Kommission sei aufgrund unzureichender Begründung nichtig, teilte das EU-Gericht in Luxemburg am Mittwoch mit. Der deutsche Staat hatte Condor mit Krediten im Ausmaß von 550 Millionen Euro in der Corona-Krise des vergangenen Jahres gestützt. Dagegen hatte der Billigflieger Ryanair aus Irland geklagt.

Die Richter setzten wie schon bei anderen Fällen die Wirkung der Nichtigerklärung zugleich aus, sodass die EU-Behörde einen neuen Beschluss erlassen kann. Praktisch hat das Urteil also zunächst keine Folgen. (EuGH 9.6.2021, T-665/20).

Insolvenzverfahren

Deutschland hatte im April 2020 bei der Kommission eine Beihilfe zugunsten der Condor Flugdienst GmbH angemeldet. Dabei ging es um zwei staatlich abgesicherte Darlehen mit vergünstigtem Zinssatz in der Höhe von insgesamt 550 Millionen Euro. Condor sollten damit Schäden im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie ersetzt werden. Die Kommission bewilligte die Kredite. Beihilfen zur Beseitigung von Schäden, die durch außergewöhnliche Ereignisse entstanden sind, seien mit dem Binnenmarkt vereinbar.

Condor hatte allerdings nicht nur aufgrund der Pandemie finanzielle Schwierigkeiten: Das Unternehmen stand zuletzt im Eigentum der Thomas Cook Group. Im Zuge des Liquidationsverfahrens der Gruppe beantragte auch Condor im September 2019 ein Insolvenzverfahren. Da ein potenzieller Käufer sein Angebot zurückzog, wurde das Verfahren im April 2020 verlängert.

Schadensberechnung nicht begründet

Die Schadenshöhe bei der Fluglinie aufgrund der Pandemie wurde zunächst mit der Differenz zwischen den Gewinnprognosen vor und nach Ankündigung der Reisebeschränkungen berechnet. Dieser Betrag wurde später um die Kosten im Zusammenhang mit der Verlängerung des Insolvenzverfahrens erhöht.

In einer gegen den Beschluss der Kommission erhobenen Klage bekam Ryanair nun vorerst recht: Laut Gericht hat die Kommission die Genehmigung nicht ausreichend begründet. Ryanair hatte in der Klage insbesondere geltend gemacht, dass die Kommission die Kosten im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren von Condor ebenfalls berücksichtigt hatte. Durch die beantragte Beihilfe hätten aber nur die unmittelbar durch die Corona-Krise verursachten Schäden ausgeglichen werden dürfen. Die Kommission muss nun erneut überprüfen, ob die Höhe der staatlichen Beihilfe erforderlich war, um den Schaden durch die Corona-Maßnahmen auszugleichen.

Zahlreiche Klagen

Europas größte Billigairline Ryanair hat insgesamt 16 Klagen gegen staatliche Hilfen für Konkurrenten bei dem Luxemburger Gericht erhoben, darunter auch gegen die Milliardenhilfen für die AUA-Mutter Lufthansa. Klagen gegen die EU-Genehmigung von Staatsgeldern für die skandinavische SAS, Finnair und Air France sowie den Corona-Hilfsfonds Spaniens für Unternehmen hatte das EU-Gericht abgewiesen. In den Fällen der niederländischen Fluggesellschaft KLM und der portugiesischen TAP setzte sich Ryanair durch, denn das Gericht beanstandete die von der EU-Kommission angeführten Entscheidungsgründe. Die Behörde kann aber auch hier nachbessern. (APA, japf, 9.6.2021)