Christian Pilnacek bleibt suspendiert, entschied das Bundesverwaltungsgericht.

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Die Suspendierung von Sektionschef Christian Pilnacek durch Justizministerin Alma Zadić (Grüne) ist rechtskräftig. Den entsprechenden Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts bestätigte das Justizministerium am Mittwochnachmittag auf Anfrage des STANDARD. Eine Verhandlung zum Thema hatte vergangene Woche stattgefunden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von sechs Wochen eine Beschwerde oder aber eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben werden.

Damit arbeitet Pilnacek nicht mehr im Justizministerium, bis sein Disziplinarverfahren abgeschlossen wird – und das könnte dauern, da es an strafrechtlichen Ermittlungen hängt. Zuerst hatte der "Kurier" über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts berichtet.

Pilnacek wird verdächtigt, seinem engen Freund Wolfgang Brandstetter vorab eine Hausdurchsuchung bei dessen Mandant Michael Tojner verraten zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung, alle Beteiligten bestreiten die Vorwürfe. In der Causa wurde Pilnaceks Smartphone sichergestellt, daraufhin wurden Daten für den U-Ausschuss ausgewertet, der sich auch mit der Justiz beschäftigt.

Brandstetter-Rücktritt als Nebenprodukt

Diese Chats führten wiederum zum Rückzug von Ex-Minister Brandstetter als Verfassungsrichter, weil er und Pilnacek über den Verfassungsgerichtshof (VfGH) und dessen Beratungen und Entscheidungen lästerten – und Brandstetter rassistisch interpretierbare und sexistische Äußerungen Pilnaceks über Verfassungsrichterinnen nicht widersprochen hatte. Beide entschuldigten sich für die Chats.

Außerdem zeigten weitere Chats, dass Pilnacek den Kabinettschef von Gernot Blümel rund um die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im Justizministerium beraten hatte und offenbar in eine parlamentarischen Anfrage gegen Zadić involviert gewesen war. Pilnacek hatte seine Suspendierung angefochten, die Disziplinarbehörde zuerst in seinem Sinn entschieden. Dagegen hatte wiederum das Ministerium berufen. (fsc, luza, 9.6.2021)