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Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban ist mit neuen Verfahren der EU konfrontiert.

Foto: Reuters / YVES HERMAN

Budapest/Brüssel – Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet, nachdem der ungarische Medienrat im Februar dem letzten unabhängigen Radiosender keine Funkfrequenzen mehr erteilte. Die Ablehnung sei "aus höchst fragwürdigen Gründen" erfolgt, vor allem in Hinblick auf die geltenden EU-Telekom-Vorschriften, erklärte die EU-Kommission. "Die Kommission ist der Auffassung, dass die Entscheidungen des ungarischen Medienrates, die Erneuerung der Rechte von Klubradio abzulehnen, nicht angemessen und intransparent waren und daher gegen EU-Recht verstoßen." Außerdem sei die EU-Kommission der Ansicht, dass das ungarische Mediengesetz in diesem besonderen Fall in diskriminierender Weise angewandt worden sei.

EuGH-Urteil zum Asylrecht

Außerdem hat die EU-Kommission ein Bußgeld-Verfahren gegen Ungarn gestartet, um Budapest zur Umsetzung eines EuGH-Urteils zum Asylrecht zu zwingen. Ungarn habe nicht die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom vergangenen Dezember nachzukommen, insbesondere, was die Verstöße gegen Bestimmungen der Asylverfahrensrichtlinie, der Richtlinie über Aufnahmebedingungen und der Rückführungsrichtlinie betrifft, teilte die EU-Behörde Mittwoch mit.

Insbesondere ging es bei dem EuGH-Urteil um die Transitzonen, in denen die Asylbewerber bis vor kurzem ausschließlich ihre Asylanträge stellen konnten. Ungarn hat aufgrund eines vorhergehenden EuGH-Urteils die Transitzonen an der serbisch-ungarischen Grenze bereits im Mai 2020 geschlossen. Der Gerichtshof habe in seinem Urteil befunden, dass Ungarn seinen verfahrensrechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf die Zuerkennung internationalen Schutzes und die Rückführung von Drittstaatsangehörigen, die nicht das Recht haben, in der EU zu bleiben, nicht nachgekommen sei, betonte die EU-Kommission.

"Schlichtweg inakzeptabel"

Die Delegationsleiterin der österreichischen Grünen, Monika Vana, sagte, es sei "schlichtweg inakzeptabel, dass in einem EU-Mitgliedsstaat, wie im Fall des ungarischen Asylgesetzes, rechtswidrige Pushbacks an der EU-Außengrenze gesetzlich angeordnet sind". Die EU-Kommission habe wertvolle Monate seit dem letzten EuGH-Urteil verstreichen lassen. "Dass die Kommission heute den nächsten Schritt eingeleitet hat, um finanzielle Sanktionen gegen Ungarn durchzusetzen, ist lange überfällig."

In einem weiteren Mahnschreiben forderte die EU-Kommission Ungarn zur vollständigen Umsetzung der EU-Asylverfahrensrichtlinie auf. Der Mahnbrief folgt auf ein Aufforderungsschreiben von 2015, in dem die EU-Kommission die Umsetzung von Bestimmungen betreffend die persönliche Anhörung, die medizinische Untersuchung und die Garantien für unbegleitete Minderjährige beanstandet hatte. (APA, 9.6.2021)