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Die Regierung des rechtskonservativen Ministerpräsidenten Janez Jansa hatte der slowenischen Nachrichtenagentur STA den Geldhahn zugedreht.

Foto: ap, Francisco Seco

Ljubljana – Die slowenische Regierung plant den Konflikt über die Finanzierung der staatlichen Nachrichtenagentur STA mit einer Verordnung zu lösen, deren Inhalt allerdings als verfassungs- und gesetzeswidrig kritisiert wird. Der Regierung wird vorgeworfen, mit der neuen Regelung ihren Einfluss auf die Agentur ausbauen zu wollen, berichteten slowenische Medien. Sie soll am Donnerstag beschlossen werden.

Die Regierung des rechtskonservativen Ministerpräsidenten Janez Jansa hatte der staatlichen Agentur den Geldhahn zugedreht. Seit 160 Tagen erfüllt die Agentur ihren öffentlichen Dienst – dazu gehört die frei zugängliche Berichterstattung über die wichtigsten Ereignisse im Land – ohne staatliche Zuschüsse, weshalb ihre Existenz gefährdet ist.

Mit der Verordnung, die der Tageszeitung "Vecer" vorliegt, soll der öffentliche Dienst und seine Finanzierung detailliert geregelt werden. Dabei wird der STA vorgeschrieben, auf welche Art und Weise sie die freizugängliche Meldungsüberblicke veröffentlichen soll. Schon jetzt hat die Öffentlichkeit freien Zugang zu den Lead-Sätzen aller STA-Meldungen sowie zu kompakten Meldungen für Radiosender. Auch Fotos von wichtigsten Ereignissen und alle Meldungen über Minderheiten sollen künftig kostenlos verfügbar sein.

Öffentliches Geld

Die STA würde demnach monatlich öffentliches Geld erhalten, entsprechend dem Meldungsumfang im Vormonat. Das Presseamt der Regierung (UKOM) würde die Zeichenanzahl in den Meldungen zusammenzählen und auf dieser Grundlage die konkrete Zahlung berechnen, berichtete die Tageszeitung "Dnevnik". Auch würden sich die Zuwendungen reduzieren, wenn die STA Geld aus anderen Budgettöpfen – etwa für Projektzusammenarbeit – erhält.

Mit der Verordnung wird dem Presseamt der Regierung auch ein Aufsichtsrecht gegeben. Die Agentur müsse UKOM vierteljährlich über die Umsetzung des Geschäftsplans berichten, das Presseamt erhielte auch Zugang zu Informationen über die Finanz- und Buchführungspraxis der Agentur. Kritiker sehen damit den Versuch der Regierung, am Aufsichtsrat vorbei auf die STA zuzugreifen.

Der slowenische Journalistenverband (DNS) kritisierte, dass die Verordnung verfassungswidrig sei und in die Redaktions- und Verwaltungsautonomie der STA eingreife. Die neue Regelung sei außerdem "völlig unnötig", zumal die Tätigkeit der Agentur schon im STA-Gesetz und einem der Corona-Gesetzespakete, das die Finanzierung für das Jahr 2021 enthalte, geregelt sei. Mit der Verordnung würde die Kontrolle über die STA "verstärkt" und sei eine "Fortsetzung der Erpressung und Druckausübung auf die STA".

"Letzter Sargnagel"

STA-Direktor Bojan Veselinovic betonte, dass die Verordnung "der letzte Sargnagel" für die Agentur sei, die gerade ihr 30. Gründungsjubiläum begehe. Die STA werde die Verordnung mit allen Rechtsmitteln bekämpfen, kündigte Veselinovic an. Nach einer von der STA eingeholten Rechtsmeinung verletzt die Verordnung das Legalitätsprinzip, da sie Lösungen enthalte, die vom Gesetz nicht gedeckt seien oder ihm sogar widersprächen.

In der ersten Regierungszeit Jansas (2004-2008) waren in der Geschäfts- und Redaktionsführung der STA mehrere regierungsloyale Mitarbeiter untergebracht worden. Die spätere Mitte-Links-Regierung verabschiedete im Jahr 2011 ein Sondergesetz, das den Einfluss der jeweiligen Regierung auf die Agentur minimieren sollte. So wurde der Staat als Gründer und Eigentümer der Agentur dazu verpflichtet, "die institutionelle Autonomie und redaktionelle Unabhängigkeit" sowie eine angemessene Finanzierung des öffentlichen Dienstes zu garantieren. Der STA-Direktor wird vom Aufsichtsrat der Agentur bestellt, dessen Mitglieder vom Parlament mit absoluter Mehrheit gewählt werden müssen. (APA, 9.6.2021)