Lob kommt etwa dafür, dass Verfasser von Hasspostings rascher ausgeforscht werden können.

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Der aktuelle Jahresbericht der EU-Grundrechteagentur FRA hebt mehrere Entwicklungen in Österreich positiv hervor. So lobt der am Donnerstag veröffentlichte Grundrechtebericht 2021 das seit Jänner geltende Gesetzespaket gegen Hass im Netz. Außerdem wurde lobend erwähnt, dass in Österreich erstmals eine Geburtsurkunde mit der Geschlechtsbezeichnung "inter" ausgestellt wurde.

Nationalratsbeschluss vom Dezember

Der Nationalrat hatte im Dezember das Paket gegen Hass im Netz verabschiedet. Zum einen soll das Gesetz es Opfern erleichtern, gegen Urheber von Hasspostings vorzugehen. Mit einem Formblatt können von Hasspostings Betroffene die Ausforschung des Täters durch ein Gericht anstoßen und innerhalb weniger Tage eine Löschung des Beitrags erreichen. Zum anderen sollen Kommunikationsplattformen angehalten werden, rechtswidrige Inhalte rasch aus dem Netz zu löschen: Ein deutschsprachiger Beauftragter muss eingesetzt werden, und es muss ein leicht zugängliches Verfahren geben. Sind gemeldete Inhalte offensichtlich rechtswidrig, müssen die Plattformen diese binnen 24 Stunden löschen oder sperren. Ist eine Prüfung nötig, darf diese nicht länger als sieben Tage dauern.

Die Eintragung in eine Geburtsurkunde als "inter" stand im Zusammenhang mit dem Kampf für ein drittes (und weitere) Geschlecht(er). Im Juli 2020 erhielt Alex Jürgen als erste Person in Österreich eine Geburtsurkunde mit der Geschlechtsbezeichnung "inter". Er war 1976 in Steyr mit unterentwickelten männlichen Sexualorganen geboren worden. Die Ärzte rieten den Eltern dazu, seine primären Geschlechtsmerkmale entfernen zu lassen und das Kind als Mädchen aufzuziehen. Alex Jürgen hatte bereits seit der Einführung des dritten Geschlechts im österreichischen Personenstandsrecht durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs 2018 für eine Geburtsurkunde mit dem Eintrag "inter" gekämpft. Zunächst war allerdings nur die Bezeichnung "divers" vorgesehen. Seit September 2020 sind im Personenstandsregister neben "männlich", "weiblich" und "divers" Eintragungen als "inter", "offen" sowie "kein Eintrag" möglich, wie auch der FRA-Bericht anmerkt.

Auch Corona-Situation bewertet

Die FRA beschäftigte sich auch mit der Situation in den EU-Ländern während der Pandemie. Die Agentur bezeichnete diese als "beispiellose Herausforderung für die Grundrechte". Demnach gehörte Österreich zu jenen 13 Staaten (gemeinsam mit Belgien, Kroatien, Zypern, Dänemark, Griechenland, Irland, Litauen, Malta, den Niederlanden, Polen, Schweden und Slowenien), die während der Corona-Krise keinen Notstand verhängten. Neun EU-Länder (Bulgarien, Tschechien, Finnland, Ungarn, Estland, Rumänien, Luxemburg, Portugal, Spanien) verhängten einen offiziellen Ausnahmezustand gemäß den Vorgaben ihrer Verfassung. Fünf weitere (Deutschland, Frankreich, Italien, Lettland und die Slowakei) erklärten einen Notstand im Rahmen ihres ordentlichen Rechts, resümiert die EU-Grundrechteagentur.

Der Bericht zitiert in diesem Zusammenhang eine Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. November 2020, in der die EU-Staaten daran erinnert wurden, "dass selbst im Ausnahmezustand die Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Achtung der Grundrechte Vorrang haben müssen und dass alle Notmaßnahmen, Ausnahmeregelungen und Beschränkungen drei allgemeinen Voraussetzungen unterliegen, nämlich der Notwendigkeit, der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne und der zeitlichen Begrenzung". (APA, 10.6.2021)