Im Herbst 2020 lernten Studierende der Uni Wien zwischenzeitlich hybrid. Um ausreichend Abstand zu garantieren, wurden Vorlesungen auch in der Votivkirche gestreamt.

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Die Wirtschaftsuniversität Wien war die erste, die bei einem Pilotprojekt ihre Studierenden Anfang des vergangenen Wintersemesters per Schnelltest auf das Corona-Virus prüfte.

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Sie waren die erste Gruppe, die von den Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus betroffen waren: Studierende. Vier Tage vor dem offiziellen Beginn des Sommersemesters 2020 verkündet der Wiener Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ), dass sich der erste Covid-19-Verdachtsfall in der Hauptstadt bestätigt hat – Corona erreicht Österreich. Nach Bekanntwerden eines Corona-Falls an der Uni Innsbruck werden alle Hochschulen nach einer Woche im neuen Semester geschlossen. Für rund 380.000 Studierende ist plötzlich Distance-Learning angesagt.

Seither sind die Studierenden nur sporadisch an die Universitäten zurückgekehrt. Das soll sich im Herbst ändern, wie Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) am Freitag in einer Aussendung bekanntgab. "Wir müssen alle gemeinsam einen Rahmen schaffen, in dem wir ab Herbst ein möglichst traditionelles Semester absolvieren können", erklärte der Minister. Das Studienleben, fast so, wie es einst war, soll also wiederaufgenommen werden. Unter einer Bedingung: "Sofern es die Infektionszahlen zulassen werden."

Getestet, genesen, geimpft

Um eine möglichst sichere Rückkehr an die Unis und Fachhochschulen zu ermöglichen, werden die gesetzlichen Regelungen dahingehend adaptiert, dass "auch im Hochschulbereich die Drei-G-Regel zur Anwendung kommen kann", heißt es aus dem Ministerium.

Dazu wird das bestehende 2. Covid-19-Hochschulgesetz entsprechend angepasst. Aktuell sieht es lediglich die Möglichkeit vor, dass Hochschulen für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen einen negativen Corona-Test verlangen können. Nun werde man diese Regel an "den Rest der Gesellschaft anpassen", heißt es aus dem Ministerium. Bisher waren die Hochschulen von der Drei-G-Regel ausgenommen. Mit der Anpassung sollen Studierende und Lehrende ab Herbst wählen können, ob sie nachweisen, dass sie getestet, genesen oder geimpft sind. Das soll vorerst bis Ende des Wintersemesters gelten.

Autonome Ausgestaltung

Festgehalten werde an der "bisherigen Vorgangsweise, dass die Universitäts- und Hochschulleitungen ihr Corona-Management eigenständig und selbstbestimmt gestalten". Denn diese würden seit Monaten erfolgreich beweisen, dass "sie die Corona-Krise erfolgreich durch eine flexible Gestaltung ihres Lehr-, Prüfungs- und Forschungsbetriebs meistern können", betonte Faßmann. Er rät Universitäts- und Hochschulangehörigen, vorhandene Impfmöglichkeiten zu nutzen.

Wie die Umsetzung der Drei-G-Regel genau aussehen soll, darauf müssen sich die Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen und Privatunis selbst verständigen – das will man im Bildungsministerium nicht vorgeben. Jede Hochschule hätte schließlich "hochgradig unterschiedliche Anforderungen". Da gebe es etwa große Universitäten, die Vorlesungen mit vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern planen müssten, oder jene kleinen Hochschulen, die besonders auf Kleinkurse setzen würden. Die gesetzlichen Anpassungen seien lediglich das "Rüstzeug" für den traditionellen Präsenzunterricht.

Individuelle Regeln

Aber auch sonst sind die Hochschulen autonom in der Ausgestaltung der Corona-Spielregeln. Die jeweiligen Leitungen legen fest, welche konkreten Corona-Schutzmaßnahmen erforderlich und adäquat sind. "Die Maßnahmen sollen jedenfalls geeignet sein, das allgemeine Schutzniveau zu garantieren", heißt es dazu in einem Leitfaden des Bildungsministeriums. Und: Dieses leite sich "aus den allgemeinen Corona-Schutzmaßnahmen ab, die das Gesundheitsministerium festlegt".

Die größte Hochschule des Landes, die Universität Wien, die den Lehrbetrieb derzeit großteils digital durchgeführt, hat eine FFP2-Maskenpflicht in allen Innenbereichen vorgeschrieben. Diese gilt auch am Arbeitsplatz, sobald sich zwei Personen in einem Raum befinden. Aufzüge sollen, falls möglich, gar nicht oder nur allein genutzt werden. (ook, 11.6.2021)