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Ein Arbeitgeber nutzte ohne Genehmigung das Foto einer Arbeitnehmerin.

Foto: AP/Kane

Weil ein Arbeitgeber in Deutschland mit einem diversen, multikulturellen Arbeitsumfeld werben wollte, druckte er Broschüren mit dem Bild einer nichtweißen Angestellten. Das Problem: Diese hatte dem nicht zugestimmt. Sie weigerte sich, eine entsprechende Einwilligungserklärung zu unterschreiben, und begründete das damit, dass sie das nicht nur "für ihr Aussehen" tun wolle, wie die Rechtsanwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke in einem Blogeintrag erläutert. Sie betonte, nicht aufgrund der Darstellung einer "bunten Gesellschaft" abgelichtet werden zu wollen.

Broschüre war schon im Umlauf

Dennoch landete sie auf den Werbeflyern, auf denen sie beim Unterrichten zu sehen ist, sowie auf Fotos online. Der Sinn dahinter war offenbar, die Internationalität des Arbeitsplatzes hervorzuheben, in der Broschüre wurde auch betont, dass es 3.600 ausländische Studierende gebe. Die berichtende Kanzlei gibt nicht an, wer der Arbeitgeber sei, allerdings dürfte es sich demnach um eine Universität handeln. Nachdem sich die Frau beschwert hatte, erfuhr sie, dass die Fotos zwar gelöscht worden seien, die Broschüre allerdings bereits im Umlauf sei. Daraufhin klagte sie.

Die Frau bekam recht, das Arbeitsgericht Münster sprach ihr 5.000 Euro Schmerzensgeld zu – konkret, weil der Arbeitgeber gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen hätte sowie gegen das Urheberrecht und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Benachteiligung aufgrund der Hautfarbe

So stellt das Arbeitsgericht fest, dass das Bild nicht genutzt worden wäre, wenn es sich um eine Arbeitnehmerin mit weißer Hautfarbe gehandelt hätte. Das sei benachteiligend. Erschwerend kommt dazu, dass keine schriftliche Einwilligung eingeholt wurde. Eine Ausnahme gilt, wenn eine Person nur untergeordnet zu sehen ist, im betreffenden Fall wurde die Frau aber explizit als "Aushängeschild" gezeigt.

Einen ähnlichen Fall gab es vor einigen Jahren an der Universität Wien: Mit dem Foto eines schwarzen Studenten aus dem Flachgau wurde für die Internationalität an der Hochschule geworben. Die Universität entschuldigte sich daraufhin für die Bildwahl. (muz, 14.6.2021)