Bild nicht mehr verfügbar.

Der Geschäftsmann Marian Kočner.

Foto: Jaroslav Novak/TASR via AP

Der Mord am slowakischen Journalisten Ján Kuciak und seiner Verlobten Martina Kušnírová muss neu verhandelt werden. Das Oberste Gericht in der Hauptstadt Bratislava hat am Dienstag zwei Freisprüche in dem Mordfall aufgehoben, der 2018 zu Massenprotesten und letztlich zum Rücktritt des damaligen Regierungschefs Robert Fico geführt hatte.

Im September vergangenen Jahres waren die beiden Hauptverdächtigen, der umstrittene Geschäftsmann Marian Kočner und seine Bekannte Alena Z., in erster Instanz aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Kočner beschuldigt, Auftraggeber des Mordes gewesen zu sein. Z. wiederum soll demnach als Vermittlerin zwischen Kočner und den Tätern fungiert haben.

In der ersten Instanz standen vor allem Protokolle von Chats zwischen den beiden Hauptangeklagten im Mittelpunkt des Interesses. Für die Anklage stellten diese eine schlüssige Indizienkette dar. Das Gericht entschied im September jedoch gegen einen Schuldspruch – unter anderem deshalb, weil die verklausulierte Sprache in den Chats keine eindeutigen Rückschlüsse auf die Täterschaft zulasse.

Berichte über Affären

Das Oberste Gericht sah am Dienstag jedoch erhebliche Lücken in der Argumentation für die erstinstanzliche Entscheidung. So sei etwa die Auswertung von Beweisen nicht immer nachvollziehbar gewesen. Unter anderem sei ein Treffen zwischen Kočner und Z., bei dem es laut Staatsanwaltschaft zu einer Geldübergabe an Z. gekommen sein soll, nicht ausreichend in Betracht gezogen worden. Dasselbe gelte für Drohungen, die Kočner im Vorfeld des Mordes in Richtung Kuciak geäußert haben soll. Der Journalist hatte öfter über Korruption im Land berichtet, unter anderem auch über Affären des politisch einst bestens vernetzten Kočner.

Der damals 27-jährige Kuciak und seine gleichaltrige Partnerin waren im Februar 2018 erschossen in ihrem Haus in der Westslowakei aufgefunden worden. Der Todesschütze und ein Komplize, der ihn zum Tatort gefahren hatte, wurden bereits zu 25 Jahren Haft verurteilt. Ein weiterer Mittelsmann, der einen Deal mit der Staatsanwaltschaft eingegangen war, bekam als Kronzeuge 15 Jahre. Bis es auch gegen Kočner und Z. rechtskräftige Urteile gibt, dürfte es nach der Entscheidung vom Dienstag wohl noch einige Monate dauern.

Beide sind derzeit ohnehin in Haft, weil sie in anderen Fällen zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt wurden – Kočner rechtskräftig wegen Wechselbetrugs, Z. nicht rechtskräftig im Zusammenhang mit einem anderen Auftragsmord. (Gerald Schubert, 15.6.2021)