Arbeitsminister Kocher präsentierte den neuen Gesetzesentwurf, das Parlament soll die Novelle Anfang Juli beschließen.

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Wien – Die Novelle des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG) mit geänderten, EU-konformen Strafrahmen soll Anfang September in Kraft treten. Damit wird auch die EU-Entsenderichtlinie umgesetzt, erinnerte Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) zum Ministerratsbeschluss vom Mittwoch. Der ÖVP-Wirtschaftsbund begrüßte die Abschaffung des Kumulationsprinzips, wonach bisher bei mehreren Verwaltungsübertretungen die einzelnen Strafen parallel zu bemessen und zu verhängen sind.

Neu gegenüber dem Begutachtungsentwurf ist, dass der Strafrahmen bei Formaldelikten im Zusammenhang mit Lohn- und Sozialdumping adaptiert und erweitert wurde, so Kocher. Ziel sei es, die derzeitigen Rahmenbedingungen zu verbessern, um unfairen Wettbewerb durch Lohn- und Sozialdumping zu bekämpfen und die nötige EU-Konformität der Regelungen wiederherzustellen. Laut EuGH-Judikatur sei der Strafrahmen nicht verhältnismäßig gewesen, deshalb sei die Novelle bis hin zu einem Gesamtstrafrahmen mit neuen Höchstgrenzen notwendig geworden.

Neuer Strafrahmen

Der Gesetzesentwurf enthalte nun einen Strafrahmen, der die Arbeit der Behörden im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping unterstütze. Bei Formaldelikten wie etwa bei Behinderung der Behörden bei der Lohnkontrolle seien bis zu 40.000 Euro Gesamtstrafrahmen möglich, vor der Begutachtung waren es 20.000 Euro. "Wichtig ist weiterhin ein besonderes Augenmerk auf Strafdelikte im Zusammenhang mit Unterentlohnung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern." Hier sei unverändert ein Strafrahmen von bis zu 400.000 Euro möglich, so Kocher.

Der Wirtschaftsbund zeigte sich erfreut, weil das Ende der "unternehmerfeindlichen und existenzbedrohenden" Mehrfachstrafen heimische Betriebe entlaste und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit stärke. In der Vergangenheit habe es wegen des Kumulationsprinzips selbst bei kleinen Vergehen unangemessen hohe Strafen gegeben. So seien fehlende Arbeitszeitaufzeichnungen von 78 Arbeitnehmern etwa mit 15.600 Euro bestraft worden, nämlich mit je 200 Euro pro Arbeitnehmer. Die Neuregelung stelle sicher, dass bei schweren Verstößen weiterhin konsequent agiert werden könne. Und bei kleinen Versehen werde in Zukunft mit Augenmaß vorgegangen.

Entbürokratisierung

Der Arbeitsminister verwies auf die Entbürokratisierungsmaßnahmen, die das neue Gesetz enthält. Beschäftigte würden so von erleichterten Vorschriften beim Nachweis von Dienstzetteln oder Arbeitszeitaufzeichnungen profitieren. "Betriebe erfahren zudem Erleichterungen bei den Lohn- und Sozialdumpingregelungen, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Schulungszwecken nach Österreich kommen", so Kocher.

Mit der Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie werden Schutzstandards für ausländische Beschäftigte geschaffen, die nach Österreich entsandt werden, so Kocher weiter. Durch diese Neuregelung würden in Österreich Beschäftigte nach rund einem Jahr Aufenthalt einen umfassenden Schutz durch das österreichische Arbeitsrecht erhalten. Im neuen LSD-BG verbessert werde auch das Instrument der Sicherungsleistung, durch die Strafvergehen leichter durch die Bezirksverwaltungsbehörde verfolgt werden können. Mit der Möglichkeit der adaptierten Sicherheitsleistung könnten Strafen gegenüber ausländischen Betrieben besser gesichert werden. Der Nationalrat soll die Novelle Anfang Juli beschließen. (APA, 16.6.2021)