Im Juli wird das Hochschulpaket im Parlament abgestimmt, im Herbst soll es in Kraft treten.

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Am Mittwoch hat die türkis-grüne Regierung im Ministerrat ihren Umbau der hochschulischen Weiterbildung beschlossen. Der bisher undurchsichtige Sektor der berufsbegleitenden, kostenpflichtigen Lehrgänge samt Wildwuchs an akademischen Graden soll damit geordnet und in das Bologna-System der Bachelor- und Masterstudien eingebettet werden.

Für die künftigen Weiterbildungsstudien soll es auch neue, einheitliche Titel geben, wobei nicht alle vom Bildungsministerium ersonnenen Bezeichnungen dem Begutachtungsverfahren standgehalten haben. Viel Kritik gab es an der ursprünglichen Idee, dass Absolventinnen und Absolventen einen Bachelor/Master of Continuing Education (Abkürzungen: BCE/MCE) hätten erhalten sollen. Das sei ein international völlig unbekannter Name, der dazu noch verwirrend sei, weil der Zusatz "Continuing Education" fälschlicherweise nach einem pädagogischen Fach klinge, so der Tenor in den Stellungnahmen. Von den Hochschulen kam daher der dringende Wunsch, den Namen zu ändern, um hier kein österreichisches Unikum zu schaffen, das im Ausland niemand versteht.

Master of Science (Continuing Education)

Die Koalition hat auf diesen Einwand reagiert: Auch in den Weiterbildungsstudien werden künftig – je nach fachlicher Orientierung – die gewöhnlichen Titel "of Arts" und "of Science" vergeben. Der Hinweis, dass es sich dennoch nicht um normale Studien handelt, wird in einen nachstehenden Klammerausdruck verlagert. Sprich: Wer in einem technischen Fach einen Weiterbildungsbachelor macht, darf sich bald mit einem "Bachelor of Science (Continuing Education)" schmücken, Abkürzung: BSc (CE). Ein Weiterbildungsmaster aus dem geistes- oder kulturwissenschaftlichen Bereich manifestiert sich dagegen in einem "Master of Arts (Continuing Education)" – kurz: MA (CE).

Mitsprache externer Institutionen

Gefeilt wurde nach der Begutachtung auch am geplanten Format der Kooperation zwischen Hochschulen und "außerhochschulischen Rechtsträgern" bei besonders praxisnahen Weiterbildungsstudien. Die Unis hatten befürchtet, dass hier der Einflussnahme von Unternehmen auf Lehrinhalte Tür und Tor geöffnet werden könnte und sich Interessenvertretungen auf ihren Bedarf ausgerichtete Studien schnitzen. Um diesen Verdacht zu zerstreuen, wird im Gesetz jetzt ausdrücklich festgehalten, dass an den Unis weiterhin allein die Senate für die Curricula zuständig sind. Und: Die inhaltliche Zusammenarbeit darf nicht direkt mit einer Firma, sondern nur über eine externe Bildungseinrichtung laufen. Damit gemeint ist laut Minister Heinz Faßmann (ÖVP) etwa das Wifi der Wirtschaftskammer oder das Berufsförderungsinstitut (BFI). In derartigen Studien mit externer Beteiligung sollen seitens der Hochschulen die Titel Bachelor/Master Professional (BPr, MPr) verliehen werden.

Teurer Weg

Fraglich ist, wie sich die Umwertung der Lehrgänge zu Studien auf die Nachfrage nach hochschulischer Weiterbildung auswirken wird. Bei einem preislichen Richtwert von 100 Euro pro ECTS-Punkt würde der Weg über Bachelor (180 ECTS) zu Master (120 ECTS) einem Studierenden stolze 30.000 Euro abverlangen. Faßmann und seine grüne Verhandlungspartnerin in Hochschulthemen Eva Blimlinger relativieren diese Rechnung mit Verweis auf die erhoffte Durchlässigkeit: Man könne ja Teile der Studienlaufbahn im beitragsfreien, normalen Studiensystem absolvieren. (Theo Anders, 17.6.2021)