Mittlerweile schreibt die Stadt Salzburg die Fiaker-Stellplätze öffentlich aus.

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In seinem Verfahren gegen die Stadt Salzburg bekam ein Wiener Fiaker nun auch vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) recht: Die Behörde muss dem Mann seinen Verdienstentgang ersetzen, weil sie ihm einen Stellplatz verweigerte, ohne die Entscheidung ausreichend zu begründen (OGH 18.5.2021, 1 Ob 89/21a).

Der Wiener Unternehmer hatte geklagt, weil er für einen gewissen Zeitraum sein Gewerbe nicht ausüben konnte. Zwar erteilte die Behörde letztlich die Zustimmung, für die Zeit davor entstand ihm allerdings ein Verdienstentgang. Der Fiaker bekam recht: Die Stadt habe es ohne sachliche Rechtfertigung unterlassen, ihm die Nutzung des Platzes zu erlauben.

Keine Rechtfertigung

Der Oberste Gerichtshof bestätigte nun die Entscheidung der Vorinstanzen: Salzburg hatte Revision eingebracht, aber die entscheidende Frage, ob es sich bei den Fiakerstandplätzen überhaupt um Sondernutzungsrechte handelt, die einer Zustimmung des Grundeigentümers bedürfen, nicht vorgebracht. Die Frage wurde deshalb auch vom Höchstgericht nicht abschließend beantwortet.

Die Stadt hätte die Zustimmung zur Nutzung des in ihrem Eigentum stehenden Stellplatzes allerdings nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen verweigern dürfen und den Gleichbehandlungsgrundsatz berücksichtigen müssen. Salzburg behauptete lediglich, dass die Beschränkung der Standplätze im öffentlichen Interesse gelegen habe, weil kein Interesse an einer "Versorgung der Bevölkerung mit Pferdefuhrwerken" bestehe.

Standplätze werden ausgeschrieben

Laut Höchstgericht hätte der Mann – wäre ihm der Standplatz früher bewilligt worden – mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen Verdienst erzielt. Gegenteiliges brachte auch die Stadt Salzburg nicht vor. Über die genaue Höhe des Verdienstentgangs muss allerdings erst entschieden werden.

"Das Wesentliche ist, dass eine Stadt bei der Vergabe von öffentlichem Raum, wie hier von Standplätzen für einen Fiaker, den Gleichheitsgrundsatz einzuhalten hat", sagt Andreas Pistotnig, Anwalt des erfolgreichen Klägers. "Wenn sie dies rechtswidrig verweigert, dann haftet sie für den dadurch verursachten Verdienstentgang."

Nach Kritik durch die Volksanwaltschaft hatte die Stadt Salzburg im Jahr 2018 erstmalig die Fiaker-Stellplätze ausgeschrieben. Zuvor teilten sich im Wesentlichen vier Unternehmerfamilien das Geschäft untereinander auf. (japf, 17.6.2021)