Die Sharing Economy bringt einige Traditionsbranchen unter Druck. Airbnb etwa hat schon für viele Streitigkeiten vor Gericht gesorgt.

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Mit den Corona-Lockerungen und der Rückkehr der Reisetätigkeit kommen auch alte Probleme wieder auf den Tisch. Eines davon lautet Airbnb, verbunden mit der Frage, wer seine Wohnung für die Plattform zur Verfügung stellen darf. Hierzu laufen noch immer viele Debatten.

Ein Fall im November 2019 hat deutlich gemacht, dass es problematisch ist, Sozialwohnungen via Airbnb zu vermieten. Ein Salzburger hatte damals eine Sozialwohnung jahrelang über Airbnb vermietet und für diese einen verhältnismäßig hohen Mietzins verlangt. Weil der Vermieter Warnungen ignoriert hatte, hatte ihn die Stadt Salzburg verklagt, der Mieter musste letztlich die Wohnung räumen.

Viele Streitpunkte

In Österreich – wie auch in anderen Ländern der Europäischen Union – ist die Zahl der sogenannten Sozialwohnungen recht hoch. Amsterdam und Wien etwa haben einen besonders hohen Anteil an Sozialwohnungen, die nicht über Kurzzeitmietplattformen vermietet werden können. 44 Prozent bzw. 60 Prozent des Wohnungsbestands in Amsterdam und Wien sind als Sozialwohnungen ausgewiesen, für die entweder Lohngrenzen gelten und/oder Bewohnern die Vermietung ihrer Wohnungen über Plattformen untersagt ist.

Das wiederum schließe aber gerade Einwohner mit niedrigem Einkommen vom potenziellen wirtschaftlichen Nutzen einer kurzfristigen Beherbergung über eine Mietplattform aus. Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats fordert daher, dass hier Öffnungsschritte passieren.

Chancen

Denn obwohl der Sektor für kurzzeitige Wohnraumvermietung im Rahmen der Shared Economy Städten und deren Bewohnern viele Chancen eröffnet haben, kämpfen kommunale und regionale Stellen mit dem rasanten Wachstum dieses Sektors. Das ist auch in Wien der Fall. Hier hat sich die Stadt Wien erst im Mai in einem Rechtsstreit gegen Airbnb durchgesetzt. Es ging um die Frage der Untervermietungen von Gemeindewohnungen. Das Gericht entschied, dass städtische Gemeindewohnungen nicht zur Vermietung durch die Plattform angeboten werden dürfen. Die Stadt Wien und Airbnb arbeiten nun an einer gemeinsamen Lösung.

Der Kongress im Europarat verweist im Antrag darauf, "dass Home-Sharing eine Abwechslung zur traditionellen Tourismuswirtschaft ist, da es einer vielfältigeren Gruppe von Akteuren die wirtschaftliche Teilnahme, sowohl als Anbieter als auch als Konsumenten, ermöglicht". Das trage auch zur Wiederbelebung von Städten bei.

Langfristige Vision

Der Europarat solle daher sicherstellen, dass die nationalen Gesetze für alle Beteiligten der Home-Sharing-Idee Rechtssicherheit bieten. Zugleich sollen kommunale und regionale Stellen mehr Befugnisse und Aufsicht über den Beherbergungssektor der Sharing Economy erhalten. Sichergestellt werden soll auch, dass kommunale und regionale Stellen bei der Anbahnung eines Dialogs mit den Plattformen und bei der Umsetzung von Verträgen zum Datenaustausch unterstützt werden. In Summe brauche es eine langfristige Vision für die Sharing Economy im Tourismussektor.

Die Regeln für Kurzzeitvermietung in Österreich sind derzeit so: Wer Eigentümer einer Wohnung ist und diese als Ferienwohnung vermieten möchte, braucht die Zustimmung aller übrigen Eigentümer im Haus. Hauptmieter einer Wohnung dürfen mit Zustimmung des Vermieters weitervermieten, sofern kein Untermietverbot besteht, aber nur für die Zeit eigener Abwesenheit, die ein halbes Jahr nicht überschreiten darf. Von den Urlaubern darf jedoch nicht mehr Geld verlangt werden, als man selbst an Miete bezahlt. (Bettina Pfluger, 18.6.2021)