Der Presserat sieht in dem Artikel "Kika/Leiner verkauft ab sofort DIESES Produkt" eine Schleichwerbung.

Foto: Screenshot/heute.at

Wien – Der Österreichische Presserat ortet Schleichwerbung bei "heute.at". Der Beitrag "Kika/Leiner verkauft ab sofort DIESES Produkt", erschienen am 14.04.2021 auf "heute.at", verstoße gegen die Punkte 3 (Unterscheidbarkeit) und 4 (Einflussnahmen) des Ehrenkodex für die österreichische Presse, teilte das Selbstkontrollorgan der Medienbranche mit. "Heute" und "heute.at" sind erst seit Mai 2021 Mitglieder des Presserats.

Im Beitrag werde berichtet, dass "Kika/Leiner" sein Sortiment um ein innovatives Leuchtenprodukt erweitere – es handle sich dabei um "einzigartige Designerlampen" eines österreichischen Startups. Mit dem Kauf erwerbe man viel mehr als nur ein Licht, so stecke ein gesamtes autarkes Pflanzen-Ökosystem in "teardrop", dem ersten Modell des Startups. Überdies werden die CEOs von "Kika/Leiner" und des Startups mit Äußerungen zitiert, in denen sie die Kooperation und das jeweils andere Unternehmen loben. Anschließend werden die Eigenschaften des Lampenprodukts ausführlich beschrieben. Am Ende des Beitrags werde außerdem festgehalten, in welchen Einrichtungshäusern die Leuchten erhältlich seien, zudem wird "Kika/Leiner" als Unternehmen kurz dargestellt. Dem Artikel sind ein Foto einer "Kika"-Filiale und ein Foto des Lampenprodukts beigefügt, als Quelle werden "kika/Leiner" sowie "kika/Leiner / OTS" angeführt, so der Presserat.

Leserin alarmierte Presserat

Daraufhin habe sich eine Leserin an den Presserat gewandt und kritisierte, dass der Beitrag den Eindruck eines redaktionellen Artikels vermittle und daher als Werbung zu kennzeichnen sei. "Heute.at" nahm nicht am Verfahren teil.

Nach Auffassung des Presserats werde das Lampenprodukt "wie in einer Werbebroschüre" präsentiert: "Sowohl das Produkt als auch die Handelskette werden durchwegs positiv und unkritisch dargestellt, die Werbesprache überwiegt eindeutig. Darüber hinaus werden die einzelnen Einrichtungshäuser aufgelistet, in denen das Produkt erhältlich ist – die Leserinnen und Leser sollen augenscheinlich dazu verleitet werden, die Filialen aufzusuchen und die dort angebotenen Leuchten des Startups zu erwerben."

Kennzeichnung als Werbung habe gefehlt

In dem Beitrag könne der Presserat "weder eine unabhängige redaktionelle Aufarbeitung noch die erforderliche journalistische Distanz" erkennen. Da der Beitrag in Hinblick auf die Gestaltung und das Schriftbild wie ein redaktioneller Artikel aufbereitet wurde, hätte eine Kennzeichnung als "Werbung", "Werbeeinschaltung" oder dergleichen erfolgen müssen, heißt es. Und: "Die aus medienethischer Sicht erforderliche Unterscheidbarkeit zwischen Werbung und redaktionellen Inhalten im Sinne der Punkte 3 und 4 des Ehrenkodex wurde missachtet. Die Medieninhaberin von 'heute.at' wird aufgefordert, freiwillig über den Ethikverstoß zu berichten." (red, 18.6.2021)