Bundespräsident Alexander Van der Bellen räumt im Hinblick auf die Dringlichkeit dem Verfassungsgerichtshof eine Frist bis zum 25. Juni ein.

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Wien – Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat im Zusammenhang mit der vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) beantragten Exekution bei Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) wegen nicht bzw. zu spät an den U-Ausschuss gelieferter Akten noch einmal das Höchstgericht eingeschaltet. Zuvor hatten nämlich die Oppositionsparteien in einem Schreiben an das Staatsoberhaupt bemängelt, dass die Aktenvorlage durch Blümel nach wie vor unvollständig sei.

SPÖ, Neos und FPÖ beklagen in dem der APA vorliegenden Brief nicht nur, dass die übermittelten Daten unvollständig seien, sondern auch, dass sie zum Teil mangelhaft, sprich nicht in elektronischer Form übermittelt wurden. Dadurch seien wesentliche Metadaten verloren gegangen. Bei vielen der von der Opposition gewünschten Postfächer seien nur wenige E-Mails bzw. "eine Handvoll Daten" übermittelt worden, was "völlig lebensfremd" sei.

Opposition wandte sich an Van der Bellen

Die Oppositionsparteien ersuchen den Bundespräsidenten, seinen "verfassungsmäßigen Pflichten" zu entsprechen und die Exekution umgehend anzuordnen. Dabei regen sie an, auch auf die IT-Abteilung des Finanzministeriums bzw. auf das Bundesrechenzentrum zurückzugreifen. Weil eine Mitarbeiterin mit Ende Juni in Pension gehe, womit die Löschung der E-Mails und Dateien zu befürchten sei, bestehe außerdem "Gefahr in Verzug".

Für den Fraktionsführer der Volkspartei im Ibiza-U-Ausschuss, Andreas Hanger, ist die neuerliche Einschaltung von Bundespräsident und Verfassungsgerichtshof indes "eine bewusst inszenierte Skandalisierung und ein vollkommen inakzeptabler Missbrauch des parlamentarischen Kontrollinstruments Untersuchungsausschuss". Das Finanzministerium habe mehr als 4.500 elektronische Dokumente und mehr als 5.000 Seiten geliefert und die betroffenen Personen hätten eine vollständige Lieferung bestätigt, betonte er am Freitagabend in einer Aussendung.

Aus der Präsidentschaftskanzlei hieß es, dass sich der Bundespräsident gemäß den "maßgeblichen Grundsätzen des Exekutionsrechtes" nochmals an den VfGH, den Antragsteller im Exekutionsverfahren, gewandt und diesen um Mitteilung ersucht habe, ob er seinen Exekutionsantrag aufrecht hält. Dafür hat der Bundespräsident im Hinblick auf die Dringlichkeit dem Verfassungsgerichtshof eine Frist bis zum 25. Juni gesetzt.

Letzte Tranche am 16. Juni

Weil der Finanzminister Aufforderungen, dem U-Ausschuss bestimmte E-Mails und Dateien vorzulegen, nicht nachgekommen war, hatten sich die Oppositionsfraktionen SPÖ, Neos und FPÖ an den VfGH gewandt. Dieser gab ihrem Verlangen am 3. März statt. Blümel wurde aufgefordert die E-Mail-Postfächer der Leiterin des Beteiligungsmanagements im Finanzministerium sowie die Korrespondenzen von Ministeriumsmitarbeitern mit dem ehemaligen ÖBAG-Chef Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, und anderen Mitarbeitern von Ex-Finanzministers Hartwig Löger (ÖVP) dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen.

Als Blümel dem nicht nachkam, beantragte die Opposition die Exekution dieser Entscheidung beim VfGH. Mit Beschluss vom 5. Mai 2021 beauftragte der Verfassungsgerichtshof schließlich Van der Bellen mit der Exekution, woraufhin Blümel lieferte. Die letzte Tranche erfolgte am 16. Juni. Die Opposition ist aber der Ansicht, dass noch immer nicht alles da ist und wandte sich am Freitag abermals an das Staatsoberhaupt.

Beim VfGH bestätigte die Sprecherin am Freitag gegenüber der APA, dass das Schreiben des Bundespräsidenten eingegangen ist. Inhaltlich gab es keinen Kommentar. (APA, 18.6.2021)