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Auch Astra Zeneca sieht sich als Gewinner des Gerichtsprozesses. Im Bild die Anwälte und die Anwältin des Unternehmens.

Foto: Virginia Mayo

Brüssel – Im Rechtsstreit mit Astra Zeneca wegen verzögerter Lieferungen des Corona-Impfstoffs hat die EU-Kommission einen Teilerfolg erzielt. Ein belgisches Gericht verurteilte den Hersteller am Freitag unter Androhung von Zwangsgeldern zur Lieferung von 50 Millionen Impfdosen an die Europäische Union. Trotz Urteils kommt aber laut Astra Zeneca kurzfristig nicht mehr Impfstoff als ohnehin geplant. Das Unternehmen will zwar das Urteil umsetzen, hinkt jedoch seinen Lieferzusagen hinterher.

Der Spruch des Brüsseler Gerichts erster Instanz war so abgefasst, dass sich sowohl die EU-Kommission als auch der Hersteller am Freitag als Sieger sahen. Die EU-Kommission hatte Astra Zeneca wegen Lieferrückständen verklagt. Denn im ersten Quartal gingen nur 30 Millionen statt 120 Millionen Impfdosen des Herstellers an die 27 EU-Staaten. Die Kommission verlangte per Eilverfahren Ende Mai die rasche Lieferung der ausstehenden 90 Millionen Dosen.

50 statt 90 Millionen Dosen

Das Gericht gestand der EU aus dieser Forderung nun immerhin 50 Millionen Dosen zu und steckte einen detaillierten Zeitplan bis Ende September: Bis 26. Juli, 9 Uhr, muss Astra Zeneca 15 Millionen Dosen liefern oder zehn Euro pro fehlende Dosis zahlen. Bis 23. August sind laut Mitteilung des Gerichts weitere 20 Millionen Dosen fällig, mit derselben Strafandrohung, bis 27. September noch einmal 15 Millionen Dosen.

Allerdings ist die Forderung nach Darstellung von Astra Zeneca inzwischen größtenteils überholt: 40 der 50 Millionen Dosen seien bereits geliefert worden. Die Restmenge von zehn Millionen werde noch vor Ende Juni erreicht beziehungsweise übertroffen. Folglich sei die Frist bis Ende September irrelevant – und es gebe es auch keine Gefahr von Zwangsgeldern, hieß es vom Unternehmen. Alle anderen Forderungen der EU-Kommission seien vom Gericht verworfen worden.

EU sieht Urteil als Erfolg

Die EU-Kommission bestätigte, dass seit Beginn des Gerichtsverfahrens bereits 40 Millionen Dosen geliefert worden seien. Sie sah das Urteil aber trotzdem als Erfolg. Aus Kommissionskreisen hieß es, das Gericht habe einen Vertragsbruch des Unternehmens festgestellt. Die Firma habe nicht wie zugesagt "alle vernünftigen Anstrengungen" zur Lieferung unternommen. So hätte auch ein Impfstoffwerk in Großbritannien genutzt werden müssen, um die Verpflichtungen gegenüber der EU zu erfüllen, lasen EU-Vertreter aus dem Urteil heraus.

EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen erklärte: "Diese Entscheidung bestärkt die Position der Kommission: Astra Zeneca hat nicht die im Vertrag eingegangenen Verpflichtungen erfüllt."

Fortgesetzte Lieferrückstände

Der Spruch im Eilverfahren bezieht sich nur auf das erste Quartal von Jänner bis März. Die Lieferrückstände von Astra Zeneca setzten sich jedoch auch im zweiten Quartal fort. So erwartete die EU insgesamt im ersten Halbjahr 300 Millionen Dosen. Das Unternehmen schafft aber nach eigenen Angaben nur etwa 100 Millionen Dosen – einschließlich der jetzt gerichtlich festgesetzten Menge. Die gerichtliche Auseinandersetzung geht im September in die nächste Runde. Dann beginnen Anhörungen im Hauptsacheverfahren. (APA, red, 18.6.2021)