Die 29-jährige Sara Rogel saß neun Jahre wegen einer Fehlgeburt hinter Gittern. Nun setzt sie sich mit einer NGO für Abtreibungsrechte in El Salvador ein.

Foto: MIGUEL LEMUS

"Ich bin keine Gefahr für die Gesellschaft", sagte Sara Rogel vergangene Woche vor laufenden Kameras bei einer Pressekonferenz. "Und meine compañeras, die immer noch im Gefängnis ausharren, sind es auch nicht." Die 29-jährige Salvadorianerin wurde 2012 wegen schweren Mordes zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt. Ein Gericht ordnete vergangenen Mai ihre frühzeitige Freilassung an.

Es war ein Unfall, den die 29-Jährige für neun Jahre hinter Gittern brachte. Im Jahr 2012 rutschte Sara beim Wäschewaschen in ihrem Haus in der Kleinstadt Santa Cruz Analquito aus. Sie verlor Unmengen an Blut. Und ihr ungeborenes Kind. Im Krankenhaus wurde ihr darauf eine Abtreibung unterstellt. Das Personal informierte die Behörden, und Sara wurde wegen Mordes verurteilt. "Sara ist kein Einzelfall", wie Frauenrechtsaktivistin Morena Herrera erklärt. "In El Salvador steht jede Form der Abtreibung unter Strafe." Auch Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, müssen sich – wie Rogels Fall zeigt – vor strafrechtlicher Verfolgung fürchten.

Anzeige statt Hilfe

Morena Herrera, Präsidentin der NGO Bürgerinitiative für Dekriminalisierung von Abtreibung, zählt aktuell 14 Frauen in Haft, zwei weitere befinden sich in Untersuchungshaft. Die Organisation macht seit 2009 Aufklärungsarbeit und bietet Frauen Rechtsbeistand in den Verfahren. Was diese nämlich eint, ist ein Rechtssystem, das Schwangerschaftsabbrüche, Fehl- oder Totgeburten als Morde interpretiert, und ein öffentliches Gesundheitsnetz, das sie verraten hat. "Auch in privaten Kliniken ist Abtreibung illegal", sagt Herrera, "aber wer zahlen kann, dem passiert in der Regel nichts." In den öffentlichen Spitälern hingegen, die Frauen aus armen Schichten aufsuchen müssen, herrsche ein institutioneller Druck. "Ärzte und Pflegekräfte zeigen diese Frauen an, weil sie sich nicht zu Komplizen machen wollen."

Je nach Schwangerschaftsdauer ändert sich das Strafmaß, erklärt Herrera: Bis zur 22. Woche ist für einen Abbruch eine Freiheitsstrafe von zwei bis acht Jahren vorgesehen. Kommt eine Frau nach einer Fehlgeburt ins Spital, drohen ihr im schlimmsten Fall 30 bis 50 Jahre Haft wegen schweren Mordes.

Ab dem Zeitpunkt der Konzeption

Mit dieser restriktiven Auslegung reiht sich El Salvador in die Liste jener Länder ein, in denen Abtreibung unter allen Umständen verboten ist. Wie eine Auflistung der Vereinten Nationen zeigt, gehören dieser auch Honduras, Nicaragua, die Dominikanische Republik, Malta und der Vatikanstaat an. Was das in der Praxis bedeutet: Wird eine Frau durch eine Vergewaltigung schwanger, darf sie nicht abtreiben. Sogar wenn die Schwangerschaft ein Risiko für die Gesundheit und das Leben der Frau darstellt, zwingt sie der Gesetzgeber zu gebären.

In El Salvador ist Abtreibung im Strafgesetz verankert, was auf die Verfassungsänderung vom Jahr 1999 zurückgeht. Im ersten Artikel heißt es: "Die Republik erkennt jeden Mensch ab dem Zeitpunkt der Konzeption als vollwertigen Menschen an." 181 Frauen wurden seither im Zusammenhang mit einer Abtreibung verurteilt.

Internationale Mobilisierung

Zu ihnen gehörte auch Evelyn Hernández, die nach einer Vergewaltigung im Alter von 18 Jahren schwanger wurde. Nachdem sie das Baby im Badezimmer ihrer Wohnung tot zur Welt gebracht hatte, befand sie ein Gericht 2017 des Mordes schuldig und verurteilte sie zu 30 Jahren Haft. Internationale Organisationen wie das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte oder Amnesty International schalteten sich ein und forderten ihre sofortige Freilassung. Letztlich kam ihr Fall zum Obersten Gerichtshof. Nach 33 Monaten Haft wurde sie freigesprochen.

Bild nicht mehr verfügbar.

Evelyn Hernández (Mitte) nach ihrer Freilassung im Jahr 2019 mit Frauenrechtsaktivistin Morena Herrera (rechts).
Foto: JOSE CABEZAS

Vor Ort machen Menschenrechtsorganisationen und Feministinnen seit Jahren auf Fälle wie jene von Sara Rogel und Evelyn Hernández aufmerksam. Eines ihrer deklarierten Ziele: Bewusstseinsbildung innerhalb der Bevölkerung, um Gesetzesänderungen zu bewirken. "In El Salvador gibt es horrende Verbrechen. Trotzdem ruft beispielsweise ein Femizid bei manchen nicht so viel Ablehnung hervor wie das Wort Abtreibung", sagt Herrera. Als bekannte Aktivistin wurde sie selbst schon zur Zielscheibe von Abtreibungsgegnern. "Es gibt dutzende Denunzierungskampagnen gegen uns." Einmal, berichtet Herrera, habe sie ihr Foto auf der Titelseite einer nationalen Tageszeitung entdeckt. "Mir wurde im Bericht vorgeworfen, ich würde mit Organen von Föten handeln."

Parlament legte Reform ad acta

Dass Sara Rogel wieder bei ihrer Familie ist und Anwältinnen es geschafft haben, andere vor einer Verurteilung zu bewahren, wertet Herrera als großen Erfolg. Einen tiefen Rückschlag musste Herrera dennoch Ende Mai hinnehmen: Ein von feministischen Kollektiven 2016 eingebrachter Vorschlag für eine Gesetzesreform, der ein erster Schritt Richtung Dekriminalisierung gewesen wäre, wurde vom Parlament ad acta gelegt.

Wie es nun weitergeht? "Wir bleiben dran", sagt Herrera, "bis Abtreibung endlich in den Bereich fällt, wo sie hingehört – in die Gesundheitspolitik." Für jene Frauen, die derzeit in Haft sitzen, fordert sie mit Blick in die Zukunft eine Entschädigung des Staates. Welche Spuren das Gefängnis hinterlässt, hat Herrera miterlebt. "Ich habe Sara als junges Mädel kennengelernt, als sie ihre Haft angetreten ist. Mit 29 Jahren ist sie noch heute jung und stark, aber im Gefängnis überdurchschnittlich gealtert." (Elisa Tomaselli, 24.6.2021)