Durch den grünen Pass sollen Reisen unkomplizierter werden.

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Frage: Was ist der grüne Pass?

Antwort: In Österreich eigentlich nichts anderes als ein PDF-Dokument. Das kann man sich auf www.gesundheit.gv.at herunterladen, um nachzuweisen, dass von einem selbst keine oder nur eine geringe Gefahr ausgeht, dass man jemand anderen mit dem Coronavirus ansteckt. Auf diesem Dokument sind Informationen über den Test-, Impf- oder Genesungsstatus und ein QR-Code, den eine kontrollierende Stelle dann über die Website www.qr.gv.at auslesen kann.

Frage: Und was kann ich mit diesem PDF nun machen?

Antwort: Einerseits bündelt dieser grüne Pass die bisherige Zettelwirtschaft aus Impfpass, E-Impfpassauszug, Testzertifikat und Genesenen-Nachweis (zumindest zum Teil), vor allem aber soll er bald international Vorteile bringen. Der grüne Pass ist EU-konform und soll laut Angaben des Gesundheitsministeriums ab 1. Juli auch in den Mitgliedsstaaten anerkannt werden. Allerdings in erster Linie, wenn es um Reisen an sich, also den Grenzübertritt geht. Was den Zutritt zu Hotels, Bars oder anderen Einrichtungen angeht, so kann jedes Land seine eigenen Regeln aufstellen, was man dort als Nachweis für welche Aktivität anerkennt.

Frage: Österreich hat also nun zehn Tage vor der EU-Umsetzung eine Lösung präsentiert – war da nicht ein anderer Zeitplan angekündigt?

Antwort: Ja, stimmt, eigentlich strebte Österreich in dieser Hinsicht eine Vorreiterrolle in der EU an. Vorige Woche hatte das Gesundheitsministerium bekanntgegeben, dass der eigentlich schon für den 4. Juni angekündigte elektronische grüne Pass innerhalb Österreichs mittels QR-Code sich um mindestens eine Woche verzögere. Als Grund dafür hatte das Ressort kurzfristig durch die EU bekanntgegebene Änderungen der technischen Anforderungen genannt, die IT-Anpassungen in Österreich nötig machten. Die EU hatte diese Darstellung allerdings zurückgewiesen.

Frage: Und was steckt da nun alles drin? Brauche ich auch in Österreich sonst keine Unterlagen mehr?

Antwort: Na ja, gerade bei Genesenen ist das immer noch recht kompliziert: Weil Antikörpertests und Absonderungsbescheide nicht EU-weit gelten, sind diese nicht drin. Im grünen Pass scheint nur dann ein Genesenen-Zertifikat auf, wenn es im vergangenen halben Jahr einen positiven PCR-Test gab und das im Epidemiologische Meldesystem (EMS) erfasst wurde. Innerhalb Österreichs werden aber weiterhin Absonderungsbescheide (für sechs Monate) und negative Antikörpertests (für drei Monate) anerkannt.

Frage: Apropos genesen: Was ist, wenn ich genesen bin und deshalb nur eine Impfung gekommen habe?

Antwort: Dafür gibt es bisher im grünen Pass keine Lösung, wie auch aus dem Büro des Gesundheitsstadtrats Peter Hacker (SPÖ) angemerkt wird. Zwar wird der Erststich vermerkt, dieser verliert aber nach drei Monaten seine Gültigkeit. "Auf europäischer Ebene wird nun über eine möglichst einheitliche Vorgehensweise diskutiert: Derzeit wird davon ausgegangen, dass eine Empfehlung dahingehend ausgesprochen wird, dass mit einer Teilimpfung eine vollständige Grundimmunisierung besteht, wenn die Person bereits eine Infektion durchgemacht hat", heißt es dazu vom Gesundheitsministerium. Im Inland kann man den Impfnachweis gemeinsam mit dem Genesungsnachweis aber weiterhin vorweisen; dabei ist es auch egal, wie lange die Erkrankung zurückliegt.

Frage: Was ist mit Kontaktpersonen, die als Coronafälle gelistet wurden, obwohl sie keine Infektion hatten?

Antwort: Wie Die Presse berichtete, wurden etwa in Kärnten Kontaktpersonen, die nicht getestet wurden, dennoch als Corona-positiv im System vermerkt. Im Gesundheitsministerium betont man aber, dass diese nun nicht automatisch ein Genesungszertifikat bekommen würden, denn das bekomme man nur nach einem positiven PCR-Test. Außerdem, so heißt es aus dem Ministerium, würden diese Personen dennoch zwei Mal geimpft.

Frage: Was ist mit Selbsttests?

Antwort: Zwischenzeitlich hieß es auf der Website www.gesundheit.gv.at, dass im grünen Pass auch Selbsttests erfasst werden sollen. Etwa in der Stadt Wien war man darüber verwundert: Immerhin spiele man die nicht ins System des grünen Passes ein, weil sie nicht EU-weit gültig sind. Das Gesundheitsministerium stellte am Montagnachmittag klar: Selbsttests kommen nicht in den grünen Pass. Sie gelten aber – sofern sie behördlich eingemeldet wurden – weiterhin als Eintrittstest.

Frage: Was ist, wenn man versucht, einen gefälschten grünen Pass zu nutzen?

Antwort: Der Versuch, mit einem gefälschten Zertifikat Zutritt zu einem Lokal oder ähnlichem zu bekommen, wird mit bis zu 500 Euro Verwaltungsstrafe geahndet. Auch strafrechtliche Konsequenzen sind nicht auszuschließen. Die Fälschung an sich könnte auch eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft nach sich ziehen.

Frage: Was ist, wenn ich keine Handysignatur habe?

Antwort: Derzeit wird die sogenannte Handysignatur von A-Trust benötigt, um das Portal des grünen Passes zu benutzen. Bisher konnte der e-Impfnachweis alternativ auch bei Apotheken ausgestellt werden, dieser wird jedoch nur innerhalb Österreichs anerkannt. Wie dem STANDARD aber bestätigt wurde, sollen die Zertifikate aus dem grünen Pass in den kommenden Tagen auch bei Apotheken, sowie Ärztinnen und Ärzten ausgestellt werden können. All jene, die bis zum 30. Juni voll immunisiert wurden, sollen eines per Post erhalten. (Gabriele Scherndl, Tiana Hsu, 21.6.2021)