Das Zentrum gab im März 2021 seinen Umzug bekannt.

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Wien/Lissabon – Das umstrittene König-Abdullah-Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog (KAICIID), das Anfang März seinen Rückzug aus Wien bekanntgab, hat mit Lissabon offenbar einen neuen Standort gefunden. Das berichtete die Tageszeitung "Die Presse" am Donnerstag unter Berufung auf "diplomatische Quellen". Das KAICIID selbst wollte den Bericht auf APA-Anfrage weder bestätigen noch dementieren, auch aus dem Außenministerium gab es dazu keinen Kommentar.

Wie die APA Anfang der Woche aus Insiderkreisen erfuhr, standen aber Lissabon sowie Athen hoch im Kurs als neue Heimat für das großteils von Saudi-Arabien finanzierte Zentrum. Anlässlich seines Wien-Besuches am Dienstag wollte sich der saudische Außenminister Prinz Faisal bin Farhan bin Abdullah Al-Saud zur Frage des neuen Gastgebers nicht äußern, teilte aber mit, dass sich die Verhandlungen in der "finalen Phase" befänden. Außenminister Alexander Schallenberg (ÖVP) kündigte indes eine Entscheidung bis Ende Juni an.

Umstritten

Das 2012 von Österreich, Saudi-Arabien und Spanien gegründete Zentrum war hierzulande von Anfang an umstritten. Rufe nach der Schließung des im Palais Sturany an der Wiener Ringstraße ansässigen Zentrums wurden unter anderem wegen des brutalen Vorgehens der saudischen Regierung gegen Demonstranten und Regimekritiker laut. Im Juni 2019 sprach sich der Nationalrat in einer rechtlich nicht bindenden Entschließung mehrheitlich für einen Ausstieg Österreichs aus, die ÖVP hatte sich dieser Entschließung allerdings nicht angeschlossen, weil sie um das Image Österreichs als Standort für internationale Organisationen fürchtete.

Anfang März 2021 gab das KAICIID seinen Umzug bekannt. Zunächst wurde Genf als Favorit gehandelt, die Verhandlungen mit der Schweiz verliefen aber laut "Presse" im Sand. Nach Informationen des Blattes soll der neue Gastgeber auch dem KAICIID beitreten, ebenso wie Senegal, Nigeria, Marokko und Argentinien. Damit wäre die langjährige Forderung Österreichs nach einer erweiterten Mitgliederbasis erfüllt. (APA, 24.6.2021)