Der Presserat rügt wochenblick.at.

Foto: Screenshot/wochenblick.at

Wien – Der Presserat rügt die oberösterreichische Plattform "wochenblick.at" für den am 3. Februar erschienenen Artikel "Suizid von 15-Jähriger macht fassungslos: Der Lockdown nahm ihr die Freunde". Nach Ansicht des Senats verstößt der Bericht gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse. Mehrere Leser hatten kritisiert, dass im Artikel einige Details zum Suizidopfer genannt worden seien. Außerdem werde der Suizid instrumentalisiert, um Stimmung gegen die Corona-Schutzmaßnahmen zu machen.

Das Medium sei durch eine "Telegram"-Gruppe auf den Fall aufmerksam geworden, in der eine Oberösterreicherin den betreffenden Parten-Zettel geteilt habe. Der Senat weist darauf hin, dass "Telegram" schon seit längerem in der Kritik steht, da über den Messenger-Dienst regelmäßig Falschmeldungen und Verschwörungstheorien verbreitet werden. "Folglich sind Informationen, die ausschließlich über Telegram geteilt werden, zunächst noch nicht als zuverlässige Quelle einzustufen und Medien dazu angehalten, weitere Recherchen zur Überprüfung solcher Informationen anzustellen", heißt es in der Aussendung des Presserats.

Erhebliche Zweifel

Auch sei im Artikel aus einem virtuellen Kondolenzbuch zitiert worden, allerdings ohne die Quelle anzugeben. Im Rahmen der Recherchen des Presserats konnte der geschilderte Sachverhalt vonseiten der Landespolizeidirektion Oberösterreich nicht verifiziert werden. So kommt man zu dem Schluss, dass die veröffentlichten Inhalte "erheblich in Zweifel zu ziehen" seien. Der Senat sieht darin jedenfalls einen Verstoß gegen Punkt 2.1 des Ehrenkodex (Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in Recherche und Wiedergabe von Nachrichten und Kommentaren).

Weiters bewertet der Senat die Schilderung der Tötungsmethode im Artikel als überschießend: "Suizidgefährdete Personen könnten die genaue Beschreibung der Tötungsmethode zum Anlass nehmen, auf eine ähnliche Weise Suizid zu begehen." Als positiv hebt der Senat allerdings hervor, dass unterhalb des Artikels Informationen zur Suizidprävention angeführt wurden. Zudem wird begrüßt, dass die Redaktion in einem eigenen Absatz dargelegt hat, weshalb man in diesem Fall über den Suizid berichte. Nach Auffassung des Senats reiche dies jedoch nicht aus, um von einem Verstoß gegen Punkt 12 des Ehrenkodex (Suizidberichterstattung) abzusehen. Die Medieninhaberin von "wochenblick.at" wird aufgefordert, über den Ethikverstoß freiwillig zu berichten.

Mit welchen Methoden das Medium arbeitet, hat der STANDARD erst kürzlich anhand einer Falschmeldung über einen angeblichen Impftoten in einem Behindertenheim aufgezeigt. Eine bewusste Fake-Schilderung via Mail landete ohne Gegencheck in einem Artikel. (APA, red, 25.6.2021)