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Einen Ferialjob oder Praktikumsplatz zu finden ist Corona-bedingt auch in diesem Jahr nicht einfach.

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Für viele Schüler und Studierende ist der Sommer nicht nur Ferienzeit. Sondern auch die Zeit, ein Pflichtpraktikum zu absolvieren oder Geld zu verdienen. Einen Ferialjob oder Praktikumsplatz in den Sommermonaten zu finden ist Corona-bedingt auch in diesem Jahr nicht einfach. Noch immer läuft das Wirtschaftsleben in vielen Bereichen auf halber Leistung, Unternehmen haben die Praktikumsplätze stark reduziert oder gar nicht ausgeschrieben. Allein im Vorjahr gab es im Sommer um ein Fünftel weniger Ferialstellen als vor der Krise, wie ein Wifo-Bericht zeigt.

Das Interesse an einem Sommerjob ist jedenfalls hoch. So verzeichnete die Jobsuche auf der Plattform Willhaben.at beim Stichwort "Praktikum" ein Plus von 215 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. "Ferienjobs" waren um rund 130 Prozent gefragter.

Was bei der Suche bedacht werden sollte: Je nachdem, ob die Ausbildung im Vordergrund steht oder das Geldverdienen, handelt es sich um eine Praktikumsstelle oder einen Ferienjob. Während für Letztere die jeweiligen Kollektivverträge gelten, sind Praktika nur selten klar geregelt. "Oft werden Praktika angeboten, Ausbildung findet aber keine statt. Stattdessen arbeiten junge Menschen normal im Betrieb mit, werden aber nicht entsprechend bezahlt", sagt Michael Trinko, Arbeitsrechtsexperte des Österreichischen Gewerkschaftbunds (ÖGB).

Denn der Unterschied zwischen Job und Praktikum schlägt sich auch beim Gehalt nieder. Verstöße könnten nach Ende des Praktikums oder Ferialjobs eingeklagt werden, sagt der Arbeitsrechtsexperte. Jedes dieser Dienstverhältnisse ist mit Rechten und Pflichten verbunden, ein schriftlicher Vertrag ist in beiden Fällen hilfreich.

Praktikum

Bei einem Praktikum steht die Ausbildung im Vordergrund, nicht die Arbeitsleistung. Praktika sind meist Teil der Lehrpläne von berufsbildenden Schulen oder Fachhochschulen. Zum Geldverdienen eignen sie sich weniger: Den Praktikanten steht – wenn überhaupt – nur ein Taschengeld zu. Dafür gibt es in der Regel keine Bindung an Arbeitszeiten.

Ferialjob

Für Ferialarbeitende gelten die gleichen arbeitsrechtlichen Spielregeln wie für dauerhaft Beschäftigte. Das bezieht sich auf die Arbeitszeit und verpflichtende Pausen sowie die Bezahlung und – je nach Dauer der Beschäftigung – anteilsmäßigen Urlaubsanspruch oder eine dementsprechende Urlaubs- und Weihnachtsentschädigung.

Nebenjob

Im Nebenjob wird auch während des Semesters gearbeitet und Geld verdient. Im besten Fall verzögern die geleisteten Arbeitsstunden den Studienfortschritt nicht. Damit keine finanziellen Einbußen bei Studien- und/oder Familienbeihilfe zu befürchten sind, wird meist geringfügig gearbeitet. Die Einkommensgrenze dafür liegt bei 475,86 Euro. (Gudrun Ostermann, 2.7.2021)