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Auch wenn die Hitze noch so groß ist, kann man nicht einfach aufhören zu arbeiten. Allerdings ist der Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, damit es nicht so heiß wird.

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Frage: In Tanktop und Flip-Flops in die Arbeit: Geht das?

Antwort: Der Sommer lässt die Temperaturen steigen, und viele wollen sich auch in der Arbeit luftig anziehen. Darf einem der Arbeitgeber das verbieten? "In alles, was das Äußere betrifft, darf der Arbeitgeber grundsätzlich nicht eingreifen, das unterliegt den Persönlichkeitsrechten", sagt Arbeitsrechtsexperte Erwin Fuchs. Es sei denn, die betrieblichen Interessen überwiegen gegenüber den persönlichen. Wenn also für die Tätigkeit eine gewisse Kleidung nötig ist, zum Beispiel um Vertrauen zu erwecken, darf sich der Arbeitgeber doch einmischen. Als Beispiele nennt Fuchs Banken oder allgemein Berufe mit Kundenkontakt. "Hier können Führungskräfte sehr wohl verlangen, dass die Leute nicht im Ruderleiberl kommen."

Frage: Muss ich bei jeder Hitze arbeiten?

Antwort: In der Baubranche können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern freigeben, wenn es mehr als 32,5 Grad hat, und sich dafür entschädigen lassen. Für andere Branchen gibt es diese Regelung nicht. Auch wenn die Hitze noch so groß ist, darf man also nicht einfach aufhören zu arbeiten. Allerdings ist der Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, damit es nicht so heiß wird. Wichtig ist: Die Temperatur am Arbeitsplatz darf nicht über 25 Grad betragen. Maßnahmen könnten zum Beispiel sein, das Büro in der Nacht oder in den Morgenstunden zu lüften. Oder auch Jalousien zu montieren, die die Beschäftigten vor der Sonne schützen. Ein Recht auf Ventilatoren oder eine Klimaanlage haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber nicht.

Frage: Welche Regeln gelten für Tätowierungen im Job?

Antwort: Die Regeln für Piercings und Tätowierungen sind ähnlich wie für Bekleidung. Ein Arbeitgeber könne nur dann Regeln aufstellen, wenn viel Kundenkontakt notwendig sei, sagt Experte Fuchs. "Überhaupt kein Problem" habe, wer dezente Tätowierungen hat und sie leicht verstecken kann. Auch wer keinen Kundenkontakt hat, kann beruhigt sein. "Im Büro ist es komplett gleichgültig, ob jemand eine Tätowierung am Unterschenkel hat." Das gilt auch für Piercings: "Ein Lippenpiercing wird für einen Callcenter-Agenten völlig gleichgültig sein. Bei einem Bankmitarbeiter kann es problematisch werden." Dann könnte der Arbeitgeber auch verlangen, den Körperschmuck bei der Arbeit herauszunehmen.

Frage: Kann mich ein Posting auf Instagram den Job kosten?

Antwort: Ein Foto auf Instagram kostete Bailey Davis ihren Job als Cheerleaderin. Das Bild zeigt die 22-jährige US-Amerikanerin in einem schwarzen Body mit Spitze. Für die New Orleans Saints, ein Team der National Football League, war das ein Grund, um Davis zu kündigen. Das Foto wurde als zu aufreizend gesehen. Könnte man auch in Österreich wegen eines unüberlegten Posts seinen Job verlieren? Grundsätzlich ja, sagt der Arbeitsrechtsexperte Erwin Fuchs. Dass es sofort – also ohne Verwarnung – zu einer Entlassung kommt, hält er jedoch für unwahrscheinlich. Entscheidend hierbei sei, "ob dieses Foto oder dieser Post sehr deutliche Grenzen überschreitet", sagt der Experte und nennt als Beispiel rassistische Kommentare.

Frage: Darf mich mein Arbeitgeber fragen, ob ich schon gegen Corona geimpft bin?

Antwort: Der Arbeitgeber habe ein gerechtfertigtes Interesse, über die Infektionsgefahr, die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgeht, Bescheid zu wissen. So formuliert es Franz Marhold, Leiter des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht der Wirtschaftsuni Wien. Er sagt in einem Interview, dass Arbeitgeber die Pflicht haben, Mitarbeiter und Kunden zu schützen. In der Fachsprache wird das "Fürsorgepflicht" genannt. Wer Chefin oder Chef anschwindelt – also zum Beispiel sagt, er habe sich impfen lassen, obwohl das nicht stimmt –, könnte im schlimmsten Fall gekündigt oder sogar entlassen werden.

Frage: Darf mein Arbeitgeber von mir verlangen, dass ich mich impfen lasse?

Antwort: Nein. Es gibt keine allgemeine gesetzliche Regelung für eine Impfpflicht. Dennoch sei eine Kündigung nicht ausgeschlossen, wenn jemand die Impfung verweigert, sagt die Arbeitsrechtlerin Katharina Körber-Risak. Bevor es aber zu einer Kündigung kommen kann, müssten zunächst "die gelinderen Mittel geprüft" werden. Das bedeutet: Wer sich nicht impfen lassen will, aber woanders eingesetzt werden kann, darf auch versetzt werden. Könne jemand eine Immunität nachweisen, weil er Covid-19 hatte, sei eine Impfung im ersten halben Jahr danach nicht so dringend. (Lisa Breit, 7.7.2021)