Der Tod des 13-jährigen Mädchens sorgt für Betroffenheit, die Politik verstrickt sich in Diskussionen über die aktuelle Gesetzeslage.

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Am Sonntag wurde auch über den dritten Tatverdächtigen die Untersuchungshaft verhängt. Über zwei weitere Tatverdächtige, die mit dem Tod eines 13-jährigen Mädchens in Zusammenhang gebracht werden, wurde die U-Haft am Freitag verhängt. Ein vierter Tatverdächtiger war am Sonntag auf der Flucht, gegen ihn liegt ein internationaler Haftbefehl vor.

Die 13-Jährige ist offenbar mehrfach sexuell missbraucht und danach gewaltsam getötet worden. Ihre Leiche war am 26. Juni auf einer Grünfläche zwischen Fahrbahnen in Wien-Donaustadt gefunden worden. Der Fall hat auch zu einer heftigen politischen Debatte über die Abschiebepraxis in Österreich geführt. Alle vier Tatverdächtigen stammen aus Afghanistan, drei von ihnen sind jeweils mehrfach vorbestraft und hätten abgeschoben werden sollen. Dass dies nicht geschehen ist, lässt auch auf ein Behördenversagen schließen.

Der am Sonntag in U-Haft genommene Afghane ist 23 Jahre alt, er zeigt sich wie die anderen Beteiligten, sie sind 16 und 18 Jahre alt, nicht geständig. Als Haftgründe wurden Flucht-, Tatbegehungs- und Verabredungsgefahr angenommen. Der vierte Mann, eine 22-Jähriger, dürfte sich ins Ausland abgesetzt haben. Wie am Wochenende bekannt wurde, ist der Mann seit 2018 dreimal gerichtlich verurteilt worden, zuletzt im Vorjahr. Dabei war schon 2017 seine Abschiebung für zulässig erklärt worden.

Jahrelanges Verfahren

Der Afghane hatte als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling 2015 einen Asylantrag in Österreich gestellt. Im Oktober 2017 erging eine negative Asylentscheidung, eine Rückkehraufforderung wurde erlassen. Dagegen erhob der Mann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – die offenbar fast vier Jahre später nach wie vor anhängig ist. Dabei sieht das Asylgesetz vor, dass ein Beschwerdeverfahren schnellstmöglich zu beenden ist, wenn gegen den Betreffenden ein Verfahren zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme in die Wege geleitet ist. Der Mann wurde insgesamt sechsmal polizeilich angezeigt, darunter wegen Suchtmittelhandels, Hehlerei und Körperverletzung.

Gegen den 16- sowie den 18-Jährigen wird wegen Vergewaltigung mit Todesfolge sowie Missbrauchs einer wehrlosen Person (§ 205 StGB) ermittelt. Beim 23-Jährigen geht die Staatsanwaltschaft im Moment offenbar nicht davon aus, dass er für den Tod der 13-Jährigen verantwortlich ist. Bei ihm wird in Richtung Vergewaltigung und Missbrauch einer Wehrlosen ermittelt.

Der 16-Jährige soll die 13-Jährige gekannt und sie in die Wohnung des 18-Jährigen mitgenommen haben. Dort sollen dem Mädchen Drogen verabreicht worden sein, mindestens zwei junge Männer sollen sich an ihr vergangen haben. Die genauen Umstände ihres Todes sind noch unklar, ein Gerichtsmediziner hatte Ersticken angenommen. Die Verletzungsspuren deuten darauf hin, dass sie sich gewehrt hat.

Bundeskanzler Sebastian Kurz und Innenminister Karl Nehammer, beide ÖVP, fordern eine Verschärfung der Gesetze und üben Kritik am Asylsystem der EU. Allerdings hätte im vorliegenden Fall die aktuelle Gesetzeslage ausgereicht, um drei der Tatverdächtigen abschieben zu können.

Justizministerin Alma Zadić (Grüne) sieht keinen Anlass für eine Verschärfung der Gesetze. "Das Asylrecht wurde in den letzten Jahren bereits mehrfach verschärft. Unsere Gesetze bieten genügend Möglichkeiten, man muss sie aber auch konsequent anwenden", sagt sie in der Kronen Zeitung. Sie deutet an, dass das Innenministerium die Möglichkeit gehabt habe, "die aufschiebende Wirkung" der Beschwerden der vorbestraften Afghanen gegen ihre Abschiebung aufzuheben.

Kritik an EU-Gesetzen

Das Innenministerium beschwerte sich zuletzt darüber, dass man die Verdächtigen nicht habe abschieben können, weil das Bundesverwaltungsgericht jahrelang nicht über deren Beschwerden entschieden habe. Nehammer kritisierte zuletzt die EU-Gesetze, "die uns dazu zwingen, jeden Asylwerber ins Land zu lassen, egal woher er kommt". (Michael Völker, 4.7.2021)