Finanzminister Blümel hat im April einen Vergleich mit der SJ geschlossen.

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Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) stand in den vergangenen Monaten immer wieder stark in der Kritik. So tauchten etwa Nachrichten von ihm in geleakten Chatprotokollen auf, die für negative Resonanz sorgten. Dazu löste auch noch jener Vorfall Empörung aus, bei dem seine Frau während einer Hausdurchsuchung mit dem privaten Laptop des Ehepaars im Kinderwagen spazieren gegangen sein soll (DER STANDARD berichtete).

Auch auf sozialen Medien sorgten die Enthüllungen für wenig freundliche Postings über Blümel. Dieser sah bei manchen der Äußerungen eine Grenze überschritten und ergriff rechtliche Schritte.

Schon im April kam es etwa zu einer Auseinandersetzung mit der Sozialistischen Jugend (SJ). Diese hatte ein Foto des Finanzministers veröffentlicht und mit "Außen fesch, innen korrupt" kommentiert. Der Streit endete in einem Vergleich. Man einigte sich auf eine Spende in der Höhe von 2.000 Euro an das Hilfswerk Wien.

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Offenbar Klage gegen Twitter-User

Der Twitter-Nutzer Wolfgang Pechlaner berichtet von anwaltlichem Vorgehen gegen seine Person. Er hatte in einem Posting Anfang März ebenfalls Bezug auf die Hausdurchsuchung genommen und unter anderem geschrieben: "Und wenn mich auch der laptoplose Blümel klagt, diese Partei ist vergesslich oder korrupt." Die Nachricht wurde nur wenige Male geteilt und geliked.

Am 20. Juni trat dieses Szenario offenbar ein: Pechlaner vermeldete an diesem Tag ein Schreiben von Blümels Anwalt, das er als "Einschüchterungsanzeige" bezeichnete. Er zeigte sich aber auch "zur Not bereit, vor Gericht zu gehen".

Dem folgte am 5. Juli nun eine Serie von drei Beiträgen mit einer medienrechtlichen Mitteilung betreffend eine Privatklage von Blümel vor dem Wiener Landesgericht für Strafsachen. Laut Pechlaner ordnete das Gericht die Veröffentlichung dieser Botschaft an.

Auf Anfrage des STANDARD wollte ein Sprecher des Finanzministeriums keinen konkreten Bezug auf den Fall nehmen. "Der Finanzminister hat öffentlich angekündigt, dass er Schritte gegen üble Nachrede gegen seine Person anstellen wird, und er hat damals auch konkret mit entsprechenden Klagen gedroht", so die Stellungnahme. Dazu ergänzte man einen Verweis auf den Vergleich mit der SJ. (gpi, 6.7.2021)