Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wird ein Eckpfeiler der Energiewende eingeschlagen. Die Regierung schüttet ein Füllhorn an Förderungen aus, das immense finanzielle Belastungen mildern soll. Bezahlen müssen den Umstieg von fossiler auf erneuerbare Energie letztlich die Verbraucher und die Steuerzahler.

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Durch das EAG soll der Ausbau von Erneuerbaren vorangetrieben werden.
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Worum geht es in dem Gesetz?

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz soll den Rahmen für den Ausbau nachhaltiger Energieträger bieten. Ziel ist, die Stromproduktion aus sauberen Quellen bis 2030 um 27 Terawattstunden zu steigern. Das ist in etwa gleich viel, wie alle Haushalte in Österreich binnen zwei Jahren verbrauchen. Vor allem der Photovoltaik- und der Windsektor sollen stark ausgebaut werden.

Durch Energiegemeinschaften sollen Privathaushalte und Betriebe angeregt werden, selbst erneuerbaren Strom zu erzeugen. Geplant sind auch sogenannte Bürgerenergiegemeinschaften. Darüber hinaus beinhaltet das Paket neue Fördersysteme – unter anderem für grünen Wasserstoff. Dieser soll in erster Linie den Industriesektor ökologisieren.

Was hat die SPÖ herausgeholt?

Die SPÖ feierte den EAG-Beschluss am Mittwoch als eigenen Erfolg. Die Stimmen der Roten waren für die Zweidrittelmehrheit im Parlament notwendig. Die Partei heftet sich die "soziale Ausgewogenheit" des Pakets an ihre Fahnen. Herausverhandelt wurde eine Deckelung der Belastungen für einkommensschwache Haushalte, die nicht von der GIS befreit sind. Darüber hinaus hat die SPÖ Förderungen für Fernwärme durchgesetzt. Der Rückstau beim Fernwärmeausbau soll mit 100 Millionen Euro abgebaut werden, die in insgesamt 173 Projekte fließen sollen, die seit 2011 auf eine Umsetzung warten. Auch die Neos stimmten für das Gesetz, nicht aber die FPÖ, die die Maßnahmen für "völlig utopisch" hält.

Was erwarten Anbieter von Solarstrom und Co?

Für den Anlagenbau von Solarstrom oder Windkraft dürfte ein Jahrzehnt des Wachstums anstehen. Der Branchenverband Photovoltaik Austria rechnet vor, dass bis 2030 pro Jahr dreimal so viel Leistung neu ans Netz gehen müsse wie im Vorjahr. Dazu müssten die Kapazitäten der Branche erst schrittweise ausgebaut werden, also die Unternehmen mitwachsen und neue Leute einstellen – mit einem positiven Effekt auf den Arbeitsmarkt. Allein in der Photovoltaikbranche sollen bis 2030 bis zu 60.000 neue Jobs entstehen. Man hofft zudem, dass die Länder künftig mittelgroße Anlagen, etwa für KMUs, ohne Genehmigungen zulassen.

Kleiner Wermutstropfen: Die Branche leidet derzeit wie fast alle unter Lieferengpässen.

Was kommt auf die Konsumenten zu?

Gaskunden werden die Kosten der Energiewende bald spüren, denn auf sie kommen doppelte Förderkosten zu: für erneuerbaren Strom und erneuerbares Gas. Das sogenannte grüne Gas wird nämlich nicht aus Steuermitteln gefördert. Das ist bitter, insbesondere für Wiener Haushalte, die proportional am meisten mit Gasthermen heizen. Diese Gaskunden können nicht so einfach auf Wärmepumpen umstellen.

Und der Fiskus kassiert auch mit, weil der Erneuerbaren- und der Grüngas-Förderbeitrag der Umsatzsteuer unterliegen. Allein Letzteres koste die betroffenen Haushalte laut Berechnungen der Arbeiterkammer fast 90 Millionen Euro pro Jahr. Gedeckelt ist der Förderzuschlag nur für einkommensschwache Haushalte. Für jene, die nicht von der Rundfunkgebühr (GIS) befreit sind, werde der Zuschlag künftig mit 75 Euro pro Jahr gedeckelt. Für einen durchschnittlichen Haushalt rechnet das Ministerium mit einer jährlichen Belastung von 115 Euro. Das sei eine leichte Steigerung, denn zuletzt lag der Betrag bei weniger als 100 Euro. Die steigenden Netzgebühren der Versorger für den Ausbau der Netze sind da noch nicht eingerechnet.

Was bedeutet die Energiewende für die Energieversorger?

Auf sie kommen massive Investitionen zu. Strom- und Verteilnetze müssen ebenso aufgerüstet werden wie Speicher, um die mit neuen Wind- und Photovoltaikanlagen erzeugte Energie aufnehmen und verteilen zu können. Allein die Verbund-Netztochter APG sieht einen Rekordinvestitionsbedarf, der die bisher geplanten 3,1 Milliarden Euro übersteigen wird.

Darüber hinaus müssen die energiewirtschaftlichen Anlagen erst errichtet werden. Hier kommt ein Dauerbrenner aufs Tapet: die langwierigen Planungs- und Genehmigungsverfahren für Wasserkraftwerke, Windräder, Photovoltaikanlagen und Stromleitungen – Stichwort Salzburgleitung. Da sich Gemeinden und Haushalte gemäß EAG zu Energieerzeugergemeinschaften zusammenschließen können, hofft man auf ein Abebben des Widerstands gegen Erneuerbaren- und Stromtrassenausbau. Die Länder müssen dafür in der Raumordnung vorsorgen. Und: Es braucht überall Smart Meter, also digitale Stromzähler, die den Verbrauch in Echtzeit an den Versorger übermitteln. Das ist wichtig für die Planung des Verbrauchs, für Netz- und Versorgungssicherheit.

Wie wird das Paket finanziert?

Bis 2030 ist eine Fördersumme von einer Milliarde Euro pro Jahr vorgesehen, um den Energiesektor nachhaltig umzubauen. Die Regierung rechnet damit, dass dadurch bis Ende des Jahrzehnts Investitionen in der Höhe von 30 Milliarden Euro ausgelöst werden. Die jährliche Milliarde soll durch Ökostrombeiträge von Privathaushalten und Unternehmen finanziert werden. Aber auch Gelder aus dem EU-Wiederaufbaufonds sind für die Energiewende vorgesehen – etwa für grünen Wasserstoff.

Die FPÖ kritisierte in der Parlamentsdebatte am Mittwoch die hohen Kosten: "Die Hackler werden es bezahlen am Ende des Tages, dass der Herr Innenstadt-Bonvivant mit seinem Tesla auf den Golfplatz fahren kann."

Kommt Österreich der Netto-Null näher?

Bis 2040 soll Österreich laut Plänen der türkis-grünen Regierung klimaneutral werden. Bereits zehn Jahre früher soll der Strombedarf bilanziell zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Der Sektor Energie und Industrie macht etwas mehr als 43 Prozent des gesamten Treibhausgasausstoßes in Österreich aus. Dementsprechend wichtig wird es sein, hier Emissionen zu reduzieren. Im Industriesektor setzt die Regierung dabei in erster Linie auf Wasserstoff, der zum Beispiel die Stahlproduktion nachhaltiger machen soll. Die Netto-Null ist damit noch nicht in Reichweite. Vor allem im Verkehrssektor, in dem die Emissionen seit Jahrzehnten stark steigen, werden umfassende Maßnahmen notwendig sein.

Wie geht es jetzt weiter?

Noch ist nicht alles unter Dach und Fach. Eine Beschlussfassung im Bundesrat ist noch ausständig – der geplante Termin dafür ist der 14. Juli. Einige Teile des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes sollen dann bereits in Kraft treten – zum Beispiel die Förderung für kleinere Anlagen oder die Umsetzung der Energiegemeinschaften.

Parallel zum Beschluss läuft ein Notifizierungsprozess mit der EU-Kommission. Sie muss einzelnen Punkten aus beihilferechtlicher Sicht zustimmen. Das betrifft zum Beispiel die Förderung über Marktprämien. Erst mit dem Ja aus Brüssel treten jene Teile in Kraft. Die Gespräche verliefen in der Vergangenheit nicht ganz reibungslos. Noch ist nicht klar, wann mit einem Abschluss zu rechnen ist. (Nora Laufer, Luise Ungerboeck, Alexander Hahn, 7.7.2021)