Die Initiatoren des Antikorruptionsvolksbegehrens beklagen "irritierende" bürokratische Hindernisse in Graz. In der steirischen Landeshauptstadt müssten sich Interessierte fünf Tage vorher anmelden, um im Amt ihre Unterstützungserklärung abgeben zu können.
Im zuständigen Bürgeramt der Stadt wird auf STANDARD-Anfrage darauf hingewiesen, Voranmeldungen seien wegen der zahlreichen Covid-Bestimmungen notwendig. Die Zutrittskontrollen etwa verzögerten eben amtliche Abläufe. Dass die Hindernisse mit Covid-Einschränkungen argumentiert werden, will Verfassungsrechtsexperte Heinz Mayer – einer der Initiatoren – nicht akzeptieren: "Es ist überaus irritierend, dass ein demokratisches Grundrecht in der zweitgrößten Stadt Österreichs nur unter derartigen Hürden ausgeübt werden kann. Wir fordern die Stadt Graz eindringlich auf, die Abgabe von Unterstützungserklärungen so zu ermöglichen, wie das überall im Land sonst auch geht."
Politisch will für die Hindernisse niemand zuständig sein. Eine Anfrage bei Bürgermeister Siegfried Nagl (ÖVP) wird mit dem Hinweis beantwortet: "Die Unterstützungserklärungen werden vom Bürgerinnenamt entgegengenommen, bitte direkt im Amt nachfragen oder beim zuständigen Stadtsenatsmitglied – in dem Fall Vizebürgermeister Mario Eustacchio." Dort wird der Ball zurückgespielt. Vizebürgermeister Eustacchio (FPÖ) lässt ausrichten, "dass es die angesprochenen Einschränkungen tatsächlich gibt. Diese gehen jedoch nicht vom Amt aus, sondern sind durch den Corona-Krisenstab vorgegeben. Vorsitzender des Krisenstabs ist der Magistratsdirektor und damit im eindeutigen Zuständigkeitsbereich des Herrn Bürgermeister." (Walter Müller, 8.7.2021)