2018 hatte das Land Wien als Aufsichtsbehörde entschieden, dass die Anteilsverkäufe an der WBV-GÖD, die ab 2009 stattgefunden hatten, rückgängig gemacht werden müssen.

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Wien – In der rechtlich äußerst komplizierten Causa WBV-GFW ist nun eine Art Vorentscheidung gefallen. Der gemeinnützige Wohnbauträger, der früher WBV-GÖD hieß, dürfte vom Österreichischen Siedlungswerk (ÖSW) erworben werden. Das ergibt sich daraus, dass die vom ÖSW beantragte Genehmigung für den Kauf nun über Umwege vom Wiener Landesverwaltungsgericht erteilt wurde, der Antrag des zweiten Kaufinteressenten, der Eisenbahnergenossenschaft BWSG, aber abschlägig beschieden wurde – das berichtete der Kurier.

Die beiden Causen waren unabhängig voneinander vor dem Verwaltungsgericht gelandet, weil das Land Wien im Vorjahr eine Entscheidung dazu verweigert hatte beziehungsweise wegen der unklaren rechtlichen Situation ein Gutachten abwarten wollte (siehe "Nachlese").

Tojner-Vertraute durften nicht kaufen

2018 hatte das Land als Aufsichtsbehörde noch entschieden, dass die Anteilsverkäufe an der WBV-GÖD, die ab 2009 stattgefunden hatten, rückgängig gemacht werden müssen. Grund war die Nähe des Käufers Christian Hosp zum umstrittenen Investor Michael Tojner. Dieser darf als Angehöriger des Baugewerbes keine Anteile an einem gemeinnützigen Wohnbauträger halten. Die Rückabwicklung wurde aufgetragen, ist aber bis heute nicht erfolgt; Hosp steht weiterhin als wirtschaftlicher Eigentümer im Firmenbuch.

ÖSW-Chef Michael Pech macht sich darüber kein Kopfzerbrechen. Man habe mit jenen Eigentümern, die vor Hosp im Firmenbuch standen, eine Abtretungsvereinbarung abgeschlossen, sagt Pech dem STANDARD. Das sind die Gesellschaften Linea und FR-Fundus Real, von diesen werde man kaufen und dann "rasch die Organe und die Geschäftsführung beschicken".

Einsprüche eingelegt

Doch erledigt ist die komplizierte Causa damit noch nicht. Die BWSG beeinspruchte den negativen Entscheid des Gerichts in ihrem Fall, und die Genehmigung für das ÖSW hat laut Pech wiederum die WBV-GFW beeinsprucht. Denn Geschäftsführer Christoph Schäffer hatte sich für einen Verkauf an die BWSG eingesetzt. (mapu, 9.7.2021)