Der Prozess gegen Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache und Klinikbetreiber Walter Grubmüller geht am 23. August weiter.

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Der vierte Tag im Prozess gegen Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache und Klinikbetreiber Walter Grubmüller war am Freitagvormittag schon nach anderthalb Stunden wieder zu Ende. Richterin Claudia Moravec-Loidolt gab bekannt, die Verhandlung für weitere Beweisaufnahmen auf Ende August zu vertagen. Also: kein Urteil am Freitag. Die Verhandlung geht daher am 23. und 27. August weiter, dann will die Richterin noch weitere Zeugen aus den Reihen der FPÖ und einen Beamten hören.

So etwa den Bundesratsmandatar Johannes Hübner, der bis 2017 für die FPÖ im Nationalrat saß. Ihn, im Brotberuf Rechtsanwalt, hatte der damalige FPÖ-Klubobmann Strache 2017 laut eigener Aussage in die juristische Prüfung der Prikraf-Angelegenheit eingebunden, ebenso den damaligen Volksanwalt Peter Fichtenbauer (FPÖ). Auch er wird als Zeuge geladen.

Höhere Bestechungssumme

Die Einvernahme beider als Zeugen hatte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) am Donnerstag beantragt. Zudem wollen sie zum einen die Unterlagen zu jener 2.000-Euro-Spende von Oktober 2016, die Klinikbetreiber Grubmüller "vergessen" hatte, wie er aussagte. Gefunden habe er die in seinen Kontounterlagen am Mittwochabend, nachdem ihn die WKStA damit konfrontiert hatte.

Zu Beginn der Verhandlung Freitagfrüh gab die WKStA bekannt, dass sie den Strafantrag gegen die Angeklagten ausweitet. Durch die neu aufgetauchte Spende von 2.000 Euro (im Jahr 2016) plus die bekannten 10.000 Euro (in 2017) geht es nun beim Vorwurf der Bestechung gegen Grubmüller respektive der Bestechlichkeit gegen Strache insgesamt um 12.000 Euro (hier der Liveticker zur Nachlese).

Strache soll Mandatar Hübner beeinflusst haben

Strache sagte am Freitagvormittag erneut aus, dass er sich an die 2.000 Euro von 2016 nicht erinnern könne. Spenden seien für die FPÖ nicht wichtig gewesen, meinte er. Er habe jedenfalls "nichts genommen" – soll heißen, keine Spende als Motivation für das Engagement zugunsten seines Freundes Grubmüller. Den Juristen und damaligen Nationalratsabgeordneten Hübner will Strache damals zum Thema Prikraf wegen dessen rechtlicher Expertise beigezogen haben, deshalb habe er ihn auch zu einer Pressekonferenz mit Grubmüller in Sachen Privatkliniken bestellt. Er habe den "Missstand" im Prikraf gegenüber Hübner als "Sauerei" deklariert, erinnerte sich Strache.

Laut ausgeweitetem Strafantrag der WKStA soll Strache im Rahmen seiner Intervention zugunsten von Grubmüllers Privatklinik speziell auch Abgeordneten Hübner beeinflusst haben. Notabene: Letzterem wird kein Vorwurf gemacht.

"Sinnloser" Initiativantrag

Die Staatsanwälte beantragten zudem Straches Mitarbeiter aus der Pressestelle als Zeugen, auch diesem Antrag hat die Richterin am Freitag stattgegeben. Er war in die Erstellung jenes Initiativantrags der FPÖ im Juni 2017 rund um den Prikraf involviert, der einen der Hauptpfeiler im Strafantrag der WKStA bildet. Ein Antrag, den etliche Zeugen als eigentlich unerheblich beschrieben. Die damalige FPÖ-Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch nannte ihn "politisch sinnlos", weil er nicht verhandelt war und mit Ablauf der Legislaturperiode sowieso ungültig wurde. Zur Erinnerung: Im Herbst 2017 wurde gewählt.

Die Richterin selbst lädt amtswegig einen weiteren Zeugen, einen Abteilungsleiter, der beim Gespräch zwischen Anwalt Helmut Grubmüller, Strache und der damaligen Gesundheitsministerin, Beate Hartinger-Klein (FPÖ), dabei gewesen ist. Auch da ging es um den Prikraf, die Ministerin soll Grubmüller sinngemäß geraten haben, seine Klinik besser zu verkaufen.

Gehört werden sollen die Zeugen am Montag, dem 23., und am Freitag, dem 27. August – an den Tagen dazwischen ist der Große Schwurgerichtssaal nicht frei. Möglicherweise könnte die Verhandlung aber auch schon am Montag geschlossen werden, stellte die Richterin in den Raum. (gra, ta, 9.7.2021)