Diese Woche stand erstmals die Schlüsselfigur des Ibiza-Videos in einem Korruptionsprozess vor Gericht: Heinz-Christian Strache verteidigte sich gegen Vorwürfe, von einem Privatklinikbetreiber bestochen worden zu sein; der Prozess wurde vertagt. Auch mehr als zwei Jahre nach seinem Erscheinen beschäftigen die Folgen des berühmten Videos also noch Politik, Justiz und Medien.

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Heinz-Christian Strache verteidigte sich vor Gericht gegen Vorwürfe, bestochen worden zu sein.
Foto: AP Photo/Lisa Leutner

Das ist gut so, und zwar ganz unabhängig davon, was bei den Ermittlungen oder Gerichtsprozessen am Ende rauskommt. Es spricht viel dafür, dass das Ibiza-Video Österreich langfristig zu einem besseren Staat machen wird. Das gilt ganz unabhängig davon, wie man zu Strache, zu Türkis-Blau oder sogar zu den Inhalten des Videos an sich steht. Es gibt gute Gründe, beruhigt zu sein, dass die damalige Koalition und die politische Karriere Straches beendet wurden. Aber es ist auch legitim, als Betroffene oder deren Unterstützer zu kritisieren, dass Strache von den Videomachern ausgetrickst wurde, oder zu behaupten, er habe auf Ibiza nichts Strafbares gemacht.

Darüber lässt sich trefflich streiten. Fakt ist aber, dass das Ibiza-Video ein Erweckungserlebnis war, was korrupte Vorgänge in diesem Land betrifft. Postenschacher, Intransparenz, krumme Deals: Viel zu lang war das als "part of the game" akzeptiert worden – von Politik, Justiz und Boulevardmedien. Natürlich gab es immer wieder Ausnahmen und Bewegung, aber die kritische Masse an Empörung und Aktionen hatte es im vergangenen Jahrzehnt nicht gegeben, auch weil viel unter dem Deckmantel der großen Koalition zugedeckt worden war.

Unschuldsvermutung

Jetzt ist Korruption aber eines der dominanten Themen, genauso wie der Kampf für eine unbeeinflussbare Justiz. Vor allem die ÖVP bekommt das zurzeit zu spüren, ermittelt wird gegen Finanzminister Gernot Blümel, den Bundeskanzler, deren Kabinettschefs und viele parteinahe Persönlichkeiten. Innerhalb der Justiz geht es rund, Sektionschef Pilnacek wurde suspendiert, der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Hans Fuchs, ist nicht mehr für die Belange der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zuständig; Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter zog sich als Verfassungsrichter zurück. Auch Öbag-Chef Thomas Schmid musste gehen, Casinos-Chefin Bettina Glatz-Kremsner kündigte an, ihren Vertrag nicht mehr verlängern zu wollen.

Ist das in allen Fällen gerechtfertigt? Strafrechtlich gilt die Unschuldsvermutung. Die ersten Prozesstage gegen Strache haben erneut gezeigt, wie schwierig es ist, Korruption zweifelsfrei zu belegen. Auf der politischen Ebene ist aber klar, dass vieles aus dem Ruder gelaufen ist. Hier gilt es, neue Verhaltensweisen an den Tag zu legen – auch bei der SPÖ, die noch vor nicht allzu langer Zeit im Versumpfen immer wieder vorn dabei war.

Eine wichtige Aufgabe für Sommer und Herbst ist es nun, die bisher gesammelten Erkenntnisse auch des U-Ausschusses auf eine sachpolitische Ebene zu heben. Wie kann man einer zu großen Nähe zwischen Politikern und Unternehmern vorbauen? Wo beginnt Korruption tatsächlich? Wie soll die Fachaufsicht innerhalb der Justiz funktionieren?

All das sollte zu einer großen Reform führen, sinnvollerweise aufgebaut auf vielen klugen Vorschlägen im Antikorruptions-Volksbegehren. Es ist zu hoffen, dass sich daran auch die ÖVP beteiligen wird. (Fabian Schmid, 9.7.2021)