In Johannesburg gehen die Leute gewaltbereit auf die Straße.

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Kapstadt – In Südafrika wüten Proteste gegen die Inhaftierung des früheren Präsidenten Jacob Zuma an immer mehr Orten und mit wachsender Gewalt. Am Sonntag breiteten sich die Demonstrationen in und um die Wirtschaftsmetropole Johannesburg und die nördliche Provinz Gauteng aus. Die Ausschreitungen haben binnen Tagen bereits zu geschätzten Schäden von 100 Millionen Rand (sechs Millionen Euro) geführt, sagte ein Regierungssprecher.

Begonnen hatten sie am Donnerstag in der Heimatprovinz Zumas im Osten des Landes, KwaZulu-Natal. Eine Gruppe von rund 800 Demonstranten habe in Gauteng auf Polizisten geschossen und diese verletzt, sagte die Polizei in einer Mitteilung. Ein 40-jähriger Mann sei erschossen worden; wer für den Tod verantwortlich sei, werde noch ermittelt, hieß es. Protestierende blockierten außerdem zahlreiche Straßen und plünderten Geschäfte.

62 Verhaftungen

Tausende Demonstranten hatten zuvor in KwaZulu-Natal Dutzende Autos, Lastwagen und Infrastruktur in Brand gesetzt sowie Teile der Autobahn N3, der wichtigsten Nord-Süd-Verbindung des Landes, verbarrikadiert. Landesweit wurden nach Polizeiangaben mindestens 62 Demonstranten verhaftet.

Zuma war vergangene Woche wegen Missachtung der Justiz zu einer Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt worden, die er am späten Donnerstag antrat. Der 79-Jährige befindet sich in der Estcourt-Strafanstalt in KwaZulu-Natal. Es ist das erste Mal überhaupt, dass ein ehemaliger Präsident des Landes inhaftiert wurde.

Verfassungsgericht prüft

Zuma muss sich vor einer Untersuchungskommission wegen diverser Korruptionsvorwürfe während seiner Amtszeit (2009-2018) verantworten, war aber einer Vorladung nicht gefolgt. Mehrmals hatte er die Rechtmäßigkeit der Kommission in Frage gestellt und betont, eher ins Gefängnis zu gehen als dort zu erscheinen.

Am Montag wird das Verfassungsgericht einen Antrag Zumas auf Annullierung der Haftstrafe prüfen – ein Verfahren, das bei einem höchstrichterlichen Beschluss eigentlich gar nicht vorgesehen ist. (APA, 11.7.2021)