Trotz EU-Verordnung ist die Internetnutzung im Ausland nicht uneingeschränkt möglich.

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2017 wurden innerhalb Europas die Roaming-Gebühren quasi abgeschafft, um das ungestörte Telefonieren und Surfen im Urlaub stressfreier und vor allem kostengünstiger zu gestalten. Es gibt jedoch Ausnahmen und zu beachtende Grenzen des verfügbaren Datenvolumens.

Gratis Surfen

Vor 2017 war das Telefonieren und Surfen im europäischen Ausland unangenehm teuer, weshalb man immer auf der Suche nach dem nächsten WLAN war. Dank einer EU-Verordnung dürfen für Telefonate und Textnachrichten oder mobile Internetnutzung auf Reisen ins EU-Ausland grundsätzlich keine Roaming-Aufschläge mehr verlangt werden. Übersetzt heißt das, dass im EU-Ausland das Smartphone zu denselben Konditionen genutzt werden kann wie in Österreich.

Gefährlich sind hier allerdings Ausnahmen, die es bei fast jedem Tarif gibt. So sollte man sich den eigenen Handyvertrag vor der Reise noch einmal durchlesen, denn meist findet man dort die Information, wie viel von dem eigenen Datenvolumen auch für Daten-Roaming genutzt werden darf. Auch Datentarife mit unbegrenztem Datenvolumen sind davon betroffen. Mit einer einfachen Formel kann man sich dieses verfügbare Datenvolumen im Ausland auch selbst ausrechnen.

So nimmt man den Bruttopreis des eigenen Vertrags und teilt ihn durch den Gleitbetrag. Multipliziert man diesen Wert mit Zwei, erhält man seine verfügbaren Gigabyte im Ausland. In der folgenden Rechnung nehmen wir den Nettobetrag eines Vertrags und rechnen ihn in der Formel auf den Bruttobetrag um.

Rechnung für einen Tarif, der 9,90 Euro kostet: [9,9 x (100 / 120) / 3] x 2 = 5,5 GB

Teures Überschreiten

Überschreitet man das verfügbare Datenvolumen, dann kann der Mobilfunkanbieter bis zu drei Euro pro Gigabyte zusätzlich verrechnen – das ist der sogenannte Gleitbetrag. Bei den meisten Anbietern ist jedoch ein Kostenlimit voreingestellt, das mit 60 Euro festgelegt ist. Wer diese Grenze erreicht, wird meist mit einer SMS informiert, dass ab diesem Zeitpunkt Zusatzkosten anfallen. Wer dennoch weitersurfen will, kann dies natürlich tun.

Ausgenommen von diesem Verrechnungsmodell sind reine Inlandstarife, die es noch immer gibt. Hat man einen solchen Vertrag abgeschlossen, muss man für Roaming genau wie früher ab der ersten Minute und dem ersten Megabyte zahlen. Ebenfalls ausgenommen sind fremde Roaming-Anbieter, wie sie etwa auf Kreuzfahrtschiffen angeboten werden. Hier müssen die jeweiligen Richtlinien gelesen werden, um keine böse Überraschung zu erfahren.

Ausnahme: Großbritannien

Die EU-Verordnung gilt in allen europäischen EU-Mitgliedsstaaten sowie in Island, Norwegen und Liechtenstein. Ausgenommen ist seit dem EU-Austritt Großbritannien, zumindest bei A1 und Drei. Magenta-Kunden dürfen auch auf der Insel zum Inlandstarif surfen und telefonieren. (aam, 12.7.2021)