Wer war dabei, wer hat geschwänzt? Dies lässt sich mit den Anwesenheitsberichten von Microsoft Teams nun überprüfen.

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Anbieter wie Microsoft, Cisco und Zoom suchen im erbitterten Konkurrenzkampf stets nach neuen Möglichkeiten, das eigene Produktportfolio mit neuen Funktionen auszustatten. Und so wird es Nutzern von Microsoft Teams aufgefallen sein, dass sie nun nach einem virtuellen Meeting sogenannte "Anwesenheitsberichte" herunterladen können – das heißt, etwas genauer ausgedrückt: nicht alle Meeting-Teilnehmer, sondern nur die Organisatoren des jeweiligen Meetings. Also Vorgesetzte beziehungsweise deren Assistentinnen und Assistenten.

Wer nach Abschluss der Besprechung in Microsoft Teams den Anwesenheitsbericht herunterlädt, der erhält eine CSV-Datei, die sich in Microsoft Excel öffnen lässt. In dieser Datei ist ersichtlich, wann welcher Besprechungsteilnehmer die Besprechung betreten und verlassen hat und wie lange diese Person insgesamt in der Besprechung anwesend war. Neben den Namen der Besprechungsteilnehmer finden sich auch deren E-Mail-Adressen.

Auch wird gezeigt, wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer insgesamt an der Besprechung teilgenommen haben, wann die Besprechung auf die Sekunde genau begonnen hat und wann sie beendet wurde.

Anwesenheitsberichte als digitales Klassenbuch

Medienberichten zufolge wurde diese Funktion bereits vor Ausbruch der Corona-Pandemie, nämlich im Jahr 2018, von Usern angefragt. Microsoft hatte die Entwicklung des Features im April 2021 fertiggestellt und rollt diese nun schrittweise aus.

Laut Microsoft soll die Funktion vor allem für Verantwortliche im Bildungsbereich nützlich sein. So könnten Lehrer auf diese Art etwa die Anwesenheit der Schüler überprüfen. Dabei ist es den Administratoren der jeweiligen Institution überlassen, ob sie die Funktion aktivieren oder deaktivieren.

Überwachen von Chats in Microsoft Teams

Schon zuvor war es möglich, diverse Chats von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Microsoft Teams zu überwachen. Dies soll vor allem in Unternehmen zur Anwendung kommen, die entsprechend strenge Compliance-Vorschriften vorweisen. Für Administratoren kursieren entsprechende Anleitungen im Netz.

Wenig überraschend wird aber auch die arbeitsrechtliche Frage diskutiert, ob ein solches Vorgehen überhaupt legal sei. Laut einer Informationsseite der Arbeiterkammer Oberösterreich gibt es hier klare Einschränkungen: So kann eine Überwachung am Arbeitsplatz nur mit Zustimmung des Betriebsrats oder der betroffenen Arbeitnehmer eingerichtet werden, heißt es auf deren Website. In einer solchen Betriebsvereinbarung muss die Vorgangsweise genau geregelt sein – also etwa auch, wie lange die Aufzeichnungen aufbewahrt werden und unter welchen Voraussetzungen welche Personen Einsicht nehmen dürfen.

Zudem haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein entsprechendes Auskunftsrecht darüber, welche Daten konkret über sie gesammelt wurden, woher diese stammen, wie diese mit anderen Daten verknüpft werden und ob diese eventuell weitergegeben werden. (Stefan Mey, 13.7.2021)