Bisher musste die Polizei bei Verstößen gegen die Drei-G-Regel ein Verwaltungsverfahren einleiten.

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Wien – Die Polizei kann künftig auch bei Verstößen gegen die Drei-G-Pflicht Organmandate ausstellen. Eine entsprechende Verordnung wird bereits mit Mittwoch 0.00 Uhr in Kraft treten. Bisher gab es eine entsprechende Regelung bereits beispielsweise, wenn man eine vorgeschriebene Maske nicht aufgesetzt hat. Das neue Strafregime gilt für in Österreich Lebende wie auch für Touristen.

Gleichzeitig werde die Verordnung über die Einhebung von Geldstrafen mit Organstrafverfügung nach dem Epidemiegesetz 1950 und dem Covid-19-Maßnahmengesetz, BGBl. II Nr. 152/2020, außer Kraft gesetzt.

So sind für "die fehlende Bereithaltung eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr" ebenso 90 Euro zu bezahlen wie schon bisher für das "Fehlen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden mechanischen Schutzvorrichtung", das "Fehlen einer Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder einer Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard". Bei Drei-G-Verstößen hatte aktuell für eine Pönale ein Verwaltungsverfahren eingeleitet werden müssen. (APA, 13.7.2021)