Ryanair und Laudamotion gingen juristisch gegen die AUA-Staatsbeihilfen vor. Erfolg haben sie vorerst keinen.

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In ihrer Klagewelle gegen die Corona-Beihilfen an europäische Fluggesellschaften muss die britische Billig-Airline Ryanair eine weitere Niederlage einstecken. Die von Österreich gewährten Beihilfen an Austrian Airlines (AUA) sind mit EU-Recht vereinbar, entschied das Europäische Gericht (EuG) am Mittwoch in erster Instanz. Die Luxemburger Richter wiesen eine entsprechende Nichtigkeitsklage zurück. Die Genehmigung der Beihilfe durch die Europäische Kommission sei nicht zu beanstanden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Ryanair hat bereits angekündigt, gegen die Entscheidung zu berufen (EuGH 14.7.2021, T-677/20 Ryanair).

Zahlreiche Verfahren

Ryanair hatte im vergangenen Jahr in insgesamt 16 Fällen gegen Staatshilfen für Airlines geklagt, darunter auch gegen das AUA-Hilfspaket, das die österreichische Regierung im Juni 2020 schnürte. Die Republik gewährte Austrian Airlines einen Zuschuss von 150 Millionen Euro und einen staatlich garantierten Bankkredit in der Höhe von 300 Millionen Euro. Dazu kamen 150 Millionen Euro Eigenkapitalzuführung der Muttergesellschaft Lufthansa, die aus den Zuschüssen der deutschen Bundesregierung an den Konzern gespeist wurden. Ziel war die "Erhaltung eines Großteils der Arbeitsplätze und der Erhalt des Drehkreuzes Wien", wie Staatssekretär Magnus Brunner (ÖVP) damals erklärte.

Anfang Juli 2020 gab dann auch die Europäische Kommission grünes Licht: Die Maßnahme sei notwendig, um die österreichische Lufthansa-Tochter AUA für Corona-bedingte Einbußen zu entschädigen. Die Pandemie stelle ein "außergewöhnliches Ereignis" dar, das "nicht vorhersehbar war und sich erheblich auf die Wirtschaft auswirkte". Die Beihilfen Österreichs an den Luftfahrtkonzern seien daher gerechtfertigt.

Gegen diese Entscheidung der Kommission gingen Ryanair und Tochter Laudamotion juristisch vor. Dabei stützten sie sich auf mehrere Argumente: Die EU-Behörde habe es Österreich erlaubt, die Beihilfen Austrian Airlines vorzubehalten. Die Schäden paneuropäischer Fluglinien wie Ryanair seien dagegen außer Acht gelassen worden. Die Kommission habe zudem nicht ausreichend geprüft, ob die Beihilfen in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlichen Schäden standen. Die britische Billigfluglinie hatte in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass die Subventionen den "chronisch ineffizienten traditionellen Airlines" Vorteile verschaffen.

Ungleichbehandlung ist gerechtfertigt

Das EU-Gericht gab in seinem Urteil nun der Kommission recht: Die von Österreich gewährte Beihilfe sei mit dem Binnenmarkt vereinbar und daher EU-konform. Die Ungleichbehandlung zwischen der AUA und anderen in Österreich tätigen Luftfahrtunternehmen sei gerechtfertigt. "Insbesondere aufgrund der wesentlichen Bedeutung, die der AUA im Hinblick auf die Luftverkehrsanbindung Österreichs zukommt", betonte das Gericht. Auch eine Überkompensation, weil Beihilfen sowohl an die Muttergesellschaft Lufthansa als auch an die Tochtergesellschaft Austrian Airlines flossen, schloss das Gericht aus. Die Kommission habe nicht nur die einzelnen Beihilfemaßnahmen geprüft, die den verschiedenen Luftfahrtunternehmen der Lufthansa-Gruppe gewährt wurden, sondern auch deren Zusammenspiel. Im Übrigen habe die EU-Behörde auch die Corona-bedingten Schäden ordnungsgemäß berechnet.

"Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ermöglicht es, Austrian Airlines weiterhin auf Flughöhe zu halten", erklärte das Unternehmen nach Urteilsverkündung. Die Beihilfe sei notwendig gewesen, um die Arbeitsplätze von mehr als 6.000 Mitarbeitern abzusichern und die internationale Anbindung Österreichs über das Drehkreuz Wien langfristig zu erhalten.

Ryanair hat unterdessen angekündigt zu berufen und Widerspruch gegen das erstinstanzliche Urteil einzulegen. Das letzte Wort hat damit der Europäische Gerichtshof (EuGH). Bis zu einem rechtskräftigen Urteil könnten also noch Jahre vergehen. Bisher wurden die Klagen gegen die Beihilfen an Air France, Scandinavian Airlines (SAS), Finnair und an spanische Unternehmen abgewiesen. Vorerst gewonnen hat Ryanair die Verfahren gegen die Corona-Hilfen für die niederländische KLM, die portugiesische TAP und die deutsche Condor.

Niederlage im Streit um Betriebsrat

Erfolglos war Laudamotion dieser Tage auch in einer anderen juristischen Angelegenheit: Die Klage der Ryanair-Tochter gegen ihren österreichischen Betriebsrat wurde in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht Wien abgewiesen. Die Airline wollte die Wahl der Arbeitnehmervertretung für ungültig erklären lassen. Auslöser für das Verfahren dürfte auch die Auseinandersetzung um einen neuen Kollektivvertrag gewesen sein. Während die AUA im Frühjahr 2020 mit der Bundesregierung über Staatsbeihilfen verhandelte, war bei Laudamotion ein Streit der Belegschaft mit dem Unternehmen entbrannt, das drohte, den Wiener Standort zu schließen. Flugbetrieb und Vermögen der Laudamotion wurden mittlerweile zur Ryanair-Schwester Lauda Europa in Malta übertragen. (Jakob Pflügl, 14.7.2021)