Die Strabag erwartet eine millionenschwere Geldbuße.

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Wien – Wegen der Teilnahme an dem vor einigen Jahren in Österreich aufgeflogenen großen Baukartell droht dem Strabag-Baukonzern eine Geldbuße von 45,37 Millionen Euro. Den Antrag auf Verhängung der Buße hat die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) am Mittwoch beim Kartellgericht gestellt, wie die Behörde und der börsennotierte Baukonzern bekannt gaben. Die Behörde hat eine geminderte Geldbuße beantragt, weil die Strabag im Kronzeugenprogramm "kontinuierlich und umfassend" kooperiert habe.

Zudem habe die Strabag ein zertifiziertes Compliance-System in Verbindung mit einem neuartigen Monitoring-System eingeführt, um künftige Zuwiderhandlungen gegen das Kartellverbot hintanzuhalten, so die BWB.

"Schmerzliche" Geldbuße

Der Bauriese betonte, dass die beiden Konzerngesellschaften Strabag AG und F. Lang u. K. Menhofer Baugesellschaft m.b.H. & Co. KG vollumfänglich mit der BWB kooperiert hätten.

Strabag-SE-Chef Thomas Birtel bezeichnete es als "eine große persönliche Enttäuschung, dass sich die Vorwürfe nach intensiven Untersuchungen als zum Teil begründet herausgestellt" hätten. Unleugbar schmerze die Geldbuße wirtschaftlich, doch habe man daraus Lehren gezogen und auch als erster Baukonzern in Österreich freiwillig ein externes Monitoring eingeführt, so der Vorstandsvorsitzende der Muttergesellschaft. Ein Bußgeld gegen Strabag-Gesellschaften in der beantragten Höhe würde keine Anpassung der Ergebnis-Guidance des Strabag-SE-Konzerns erfordern – entsprechende Rückstellungen für das Kartellverfahren bereits im Konzernabschluss 2020 gebildet.

Datenmaterial sichergestellt

Eingeleitet worden waren die Baukartell-Ermittlungen gegen zahlreiche heimische Baufirmen, darunter auch die Strabag AG, im Frühjahr 2017 – zum Vorwurf der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Bauprojekten in Österreich im Zeitraum von 2002 bis 2017. Damals hatte die BWB im Rahmen ihrer Ermittlungen Hausdurchsuchungen durchgeführt und dabei unter anderem auch umfangreiches Datenmaterial sichergestellt. Die ersten Mitteilungen der Beschwerdepunkte an die betroffenen Unternehmen ergingen im Herbst 2019 – ein formeller Schritt der Behörde, mit dem sie die Unternehmen schriftlich über die gegen sie vorliegenden Beschwerdepunkte in Kenntnis setzte.

Gegen die weiteren am Baukartell beteiligten Unternehmen laufen seitens der BWB Ermittlungen, "die zeitnah zu weiteren Anträgen führen werden", so die Behörde. Aus dem aktuellen Bußgeld-Antrag lassen sich keine Rückschlüsse auf weitere Anträge ziehen: Denn es wird jeder Einzelfall geprüft – unter Berücksichtigung der Schwere und Dauer der Rechtsverletzung, des Verschuldens und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Kooperation des betreffenden Unternehmens. Das Kartellgericht kann bei einem festgestellten Verstoß auf Antrag der BWB Geldbußen bis zur Höhe von 10 Prozent des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes verhängen. (APA, 14.7.2021)