Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) will bestehende Arbeitslose auch überregional vermitteln, bevor Asylwerber beschäftigt werden.

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Wien – Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) reagiert auf das Urteil der Verfassungsrichter und schreibt dem Arbeitsmarktservice (AMS) ein neues Vorgehen im Hinblick auf die Beschäftigung von Asylwerbern vor. Die Höchstrichter hatten am Mittwoch die bisherige Regelung gekippt, wonach Asylwerber nur als Saisonkräfte arbeiten durften. Kocher betont, dass es auch künftig keinen generellen Arbeitsmarktzugang für Asylwerber geben werde. Sie sollen nur dann arbeiten dürfen, wenn das AMS keine Arbeitslosen auf den Job vermitteln kann.

Man habe die Entscheidung des Höchstgerichts analysiert und übermittle noch am Donnerstag den neuen Erlass, sagte der Minister im Ö1-Morgenjournal. Angesichts fast 350.000 Arbeitsloser, darunter auch mehr als 30.000 arbeitssuchende Asylberechtigte, sei es sinnvoll, diese vorrangig zu vermitteln, sagte Kocher.

Man wolle klarstellen, dass Asylwerber keinen generellen Arbeitsmarktzugang haben. "Vielmehr sind arbeitslose Inländerinnen und Inländer sowie Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte vorrangig zu vermitteln", betont Kocher in einer Aussendung. Geregelt wird das in einem der APA vorliegenden Erlass, der nach Angaben des Ministeriums neben regulären Arbeitsplätzen auch für Lehrstellen gilt.

Überregionale Arbeitsvermittlung

Wie bisher sollen Zugangsberechtigungen von Asylwerbenden zum Arbeitsmarkt streng geprüft werden. Grundvoraussetzung für den Zugang von Asylwerbern zum Arbeitsmarkt ist, dass sie seit zumindest drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind und über einen Abschiebeschutz verfügen. Der Erlass stellt aber klar, dass sie nur nach einer "konsequenten Arbeitsmarktprüfung" und nach einhelliger Zustimmung im AMS-Regionalbeirat beschäftigt werden dürfen.

Konkret soll das AMS den Unternehmen, die Asylwerber beschäftigen wollen, Ersatzarbeitskräfte aus den Reihen der bestehenden Arbeitslosen vermitteln – auch überregional. "Dabei sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die offene Stelle mit verfügbaren Inländerinnen/Inländern oder am Arbeitsmarkt integrierten Ausländerinnen/Ausländern zu besetzen", schreibt Kocher.

Anträge von Unternehmen, die von vornherein keine Bereitschaft zur Beschäftigung dieser vermittelten Arbeitslosen zeigen, sollen abgelehnt werden, so Kocher mit Verweis auf entsprechende Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs.

Ziel des Erlasses sei laut Kocher, die bisherige strenge Praxis im Vollzug beizubehalten und gleichzeitig dem Erkenntnis des Höchstgerichtes Rechnung zu tragen. Ob das gelingt, will sich das Ministerium vom Arbeitsmarktservice mit monatlichen Bilanzen über die Verfahrensergebnisse und die Beschlüsse des Regionalbeirats berichten lassen.

Grüne sehen Arbeitsmarktzugang für Asylwerber gesichert

Der grüne Sozialsprecher Markus Koza findet indes, dass der Arbeitsmarktzugang für Asylwerber durch den Verfassungsgerichtshof nun gesichert sei. Daran ändere auch Kochers Kommunikation nichts, denn der Erlass gebe lediglich die nach dem VfGH-Spruch geltende Rechtslage wieder. "Wir Grüne freuen uns über dieses Urteil, da der Zugang zu bezahlter Arbeit für die soziale Integration von Asylwerbenden von enormer Bedeutung ist."

Verfassungsgericht hob geltende Erlässe auf

Der Verfassungsgerichtshof hatte die bisher geltenden Erlässe, die Asylwerber vom Zugang zum Arbeitsmarkt außerhalb des Saisonnierbereichs ausgeschlossen hatten, aufgehoben. Die Erlässe waren nämlich zu weitreichend und hätten als Verordnungen erlassen werden müssen. Dies war laut Arbeitsministerium aber nicht möglich, weil das Ausländerbeschäftigungsgesetz keine entsprechende Verordnungsermächtigung vorsehe.

Mit dem grünen Koalitionspartner, der das Erkenntnis des Höchstgerichts ausdrücklich begrüßt hatte und forderte bei einer Neuregelung eingebunden zu werden, hat Kocher den neuen Erlass nicht abgestimmt. "Es liegt im Verantwortungsbereich des Ministeriums, es ist eine technische Frage, die wir da lösen", sagte Kocher im Morgenjournal. Er erwarte keinen deshalb keine Schwierigkeiten mit dem Koalitionspartner. (APA, red, 15.7.2021)